Studenten: Steuererklärung einfach gemacht

Geld zurück für dein Studium

Starte deine erste Steuererklärung als Student mit nur einem Foto deiner Lohnsteuerbescheinigung. WISO Steuer gibt dir sofort eine Vorschau auf deine Erstattung.

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In diesem Video zeigen wir dir Tipps, mit denen du bei der Steuererklärung deine Erstattung in die Höhe treibst!

FAQ: Steuererklärung für Studenten

In der Regel bist du als Student nicht zur Abgabe verpflichtet. Bist du jedoch neben dem Studium selbstständig oder arbeitest für mehrere Arbeitgeber zur gleichen Zeit, wird die Steuererklärung Pflicht.
 
Weitere Infos dazu verrät dir unsere Page: Steuererklärung: Schritt-für-Schritt Anleitung

Auch wenn du schon am Ende deines Studiums bist oder im Berufsleben stehst, kannst du dir deine Studienkosten noch zurückholen. Bis zu 4 Jahre hast du Zeit, die Steuererklärung freiwillig einzureichen.
 
Weiteren Informationen zur Abgabe erhältst du unter Steuererklärung Fristen

Mit Pauschalen kannst du dir ganz leicht dein Geld zurückholen. Dein Vorteil: Für diese Kosten ist kein expliziter Nachweis (Rechnung/Beleg) nötig.
 

  • 38 Cent pro Kilometer für Fahrten zur Universität, zur Bibliothek oder zum Nebenjob
  • 12 Euro pro Tag für Verpflegung bei Studienfahrten o. Ä.
  • 110 Euro pro Jahr für Arbeitsmittel
  • 240 Euro pro Jahr für Telefon und Internet
  • 2,50 Euro pro Online-Bewerbung oder 8,50 Euro pro Bewerbungsmappe
  • 16 Euro pro Jahr für die Führung eines Kontos
  • bis zu 886 Euro pro Umzug in die Universitätsstadt

Wenn du als Student kein oder nur ein geringes Einkommen hast, zahlst du in der Regel keine Steuern. Somit kann dir das Finanzamt auch keine Steuern zurückerstatten. Trotzdem kann sich die Einkommensteuererklärung auch als Student ohne Einkommen lohnen.
 
Mit dem Verlustvortrag als Student kannst du dir deine Ausgaben zurückholen. Diesen können zum Beispiel Master-Studenten nutzen, deren Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Voraussetzung für den Verlustvortrag ist, dass du dich in deiner Zweitausbildung befindest. Für die Erstausbildung ist kein Verlustvortrag möglich.
 
Mit dem Verlustvortrag teilst du dem Finanzamt deine jährlichen Ausgaben für dein Studium mit. Diese Verluste merkt sich das Finanzamt. Mit der ersten Steuererklärung nach dem Studium bekommst du dann deine Studienkosten erstattet. Das lohnt sich richtig!

Der integrierte Steuerrechner errechnet dir direkt und live deine Steuererstattung als Student. So erfährst du sofort wieviel dir das Finanzamt schuldet.

BAföG dient zur Finanzierung deines Lebensunterhalts während des Studiums. Dadurch wird es nicht als Einkommen gewertet und ist steuerfrei. BAföG-Zahlungen musst du somit nicht in deiner Steuererklärung angeben.
 
Auch die BAföG-Rückzahlungen sind nicht steuermindernd, da der zurückzuzahlende Anteil zinsfrei ist. Nur bei Studiendarlehen, auf die du Zinsen zahlst, kannst du die Zinsen als Werbungskosten absetzen.

Du scheust dich als Student eine Steuererklärung abzugeben? ELSTER ist dir zu kompliziert? Erledige deine Steuererklärung mit WISO Steuer. Das ist nicht nur einfacher als ELSTER, es bietet dir auch weitere Vorteile:
 

  • Ohne Installation direkt hier starten
  • Tipps zum Sparen
  • Rechnungen und Belege per Smartphone-Foto einfügen
  • Ausgaben aus dem Bankkonto übernehmen
  • Hilfe bei falschem Steuerbescheid

Als dualer Student stehst du in einem Dienstverhältnis, bekommst ein monatliches Gehalt und zahlst Steuern. Deine selbst bezahlten Studienkosten kannst du in deiner jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Das ist auch möglich, wenn dein duales Studium dein Erststudium ist.
 
Verschenke kein Geld ans Finanzamt, hol dir jetzt deine Studienkosten zurück!

Wenn du Werkstudent bist und auf deine Einnahmen Steuern zahlst, solltest du die jährliche Einkommensteuererklärung abgeben. Gleiches gilt auch, wenn du ein Praktikum absolvierst oder einen Nebenjob hast. Immer wenn du Lohnsteuer zahlst, lohnt es sich, diese im nächsten Jahr über die Steuererklärung zurückzuholen. Mit WISO Steuer geht es ganz einfach und ohne Stress.

Deine Frage war nicht dabei? Stell deine Frage an SteuerGPT: Klicke auf das Chat-Symbol unten rechts in der Ecke und tippe deine Frage ein. Binnen Sekunden bekommst du die passende Antwort.

4.9

Basierend auf 10.156 Bewertungen

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R. Doven

Mega App. Super einfach erklärt und echt für jeden verständlich. Nicht so kompliziert wie über Elster. Nur zu empfehlen.

T. Bleeck

Einfach sehr gut! Einfach zu bedienen und innerhalb weniger Minuten ist die Steuererklärung fertig. Besser geht es nicht.

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Muss ich als Student eine Steuererklärung machen?

In den meisten Fällen musst du als Student keine Steuererklärung abgeben – lohnend ist sie trotzdem oft. Der typische Grund: Dir wurde im Nebenjob, Praktikum oder als Werkstudent Lohnsteuer abgezogen, obwohl du im Jahresverlauf insgesamt gar nicht so viel verdient hast. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2025 unter dem Grundfreibetrag (2025: 12.096 Euro, 2026: 12.348 Euro), fällt grundsätzlich keine Einkommensteuer an – abgeführte Lohnsteuer kann dann häufig ganz oder teilweise zurückkommen.
 
Wichtig: Ein reiner Minijob ist häufig pauschal versteuert – dann gibt es oft gar keine Lohnsteuer, die du „zurückholen“ könntest. Sobald du aber über Minijob-Niveau arbeitest (oder mehrere Beschäftigungen hast), wird das Thema Steuererklärung schnell relevant.

Wann bist du als Student verpflichtet abzugeben?

Eine Abgabepflicht entsteht nur in bestimmten Fällen. Häufige Auslöser sind zum Beispiel:
 

  • Mehrere Jobs gleichzeitig, wenn einer davon über Steuerklasse 6 abgerechnet wurde.
  • Lohnersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld) von mehr als 410 Euro im Jahr (Progressionsvorbehalt).
  • Zusätzliche Einkünfte (neben dem Job) über bestimmten Grenzen (z. B. aus Selbstständigkeit oder Vermietung).

 
Wenn du verpflichtet bist, gilt für das Steuerjahr 2025 regulär die Abgabefrist 31. Juli 2026 (ohne steuerliche Beratung).

Die beste Steuer-App für Studenten

ELSTER ist das offizielle Online-Portal der Finanzverwaltung – dort gibst du deine Steuererklärung direkt im Formular ab. Das ist kostenlos, aber oft auch ziemlich „Formular-lastig“: Du musst selbst wissen, welche Anlage wohin gehört, welche Beträge relevant sind und welche Nachweise zählen.
 
WISO Steuer geht einen Schritt weiter: Du wirst Schritt für Schritt durch deine Erklärung geführt, bekommst verständliche Hinweise und praktische Spartipps speziell für typische Studi-Fälle (z. B. Semesterbeitrag, Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Fahrtkosten). Daten lassen sich bequem erfassen, vieles wird automatisch geprüft – damit du nichts Wichtiges vergisst und schneller zu deinem Ergebnis kommst.
 
Gerade als Student lohnt sich das: Du siehst früh, ob sich eine Abgabe rechnet, behältst den Überblick und kannst deine Steuer einfach erledigen – auch ohne Vorwissen.

Wie viel Geld bekommt man als Student zurück?

Das lässt sich nicht pauschal sagen – es hängt vor allem von drei Faktoren ab:
 

  1. Wie viel Lohnsteuer wurde dir überhaupt abgezogen? (siehe Lohnsteuerbescheinigung)
  2. Welche absetzbaren Kosten hast du (Studienkosten, Fahrten, Arbeitsmittel, etc.)?
  3. Wie lange hast du im Jahr gearbeitet und wie hoch war der Verdienst pro Monat?

 
Als grobe Orientierung gilt: Wenn du unter dem jährlichen Grundfreibetrag liegst (2025: 12.096 Euro), ist eine Erstattung häufig möglich, wenn dir Lohnsteuer abgezogen wurde.

Das musst du als Student wissen

Ein Studium kann steuerlich unterschiedlich berücksichtigt werden – entscheidend ist, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt:
 

  1. Erststudium (z. B. direkt nach dem Abitur): Die Kosten kannst du als Sonderausgaben bis maximal 6.000 Euro pro Jahr absetzen. Das bringt aber nur dann einen Steuervorteil, wenn du im selben Jahr genug Einkommen hast, um Steuern zu zahlen.
  2. Zweitstudium (z. B. Master nach Bachelor, Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung, Duales Studium): Hier kannst du alle Kosten unbegrenzt als Werbungskosten absetzen. Hast du kein oder nur wenig Einkommen, kannst du die Verluste in die Folgejahre übertragen (Verlustvortrag) und später mit deinem Einkommen verrechnen.

Besonderheiten beim dualen Studium

Im dualen Studium gibt es oft ein Dienstverhältnis – dadurch werden studienbezogene Aufwendungen häufiger als Werbungskosten eingeordnet als im klassischen Erststudium. Entscheidend sind u. a. Vertrag, Vergütung und die Frage, was deine erste Tätigkeitsstätte ist (Betrieb vs. Hochschule). Diese Zuordnung beeinflusst auch, ob Fahrten als Entfernungspauschale oder Reisekosten laufen.

Das gilt für Werkstudenten

Als Werkstudent bist du steuerlich Arbeitnehmer. Wenn dir Lohnsteuer abgezogen wurde, kann eine Steuererklärung zu einer Erstattung führen – vor allem, wenn du nicht durchgehend das ganze Jahr gearbeitet hast oder wenn du relevante Kosten (Fahrten, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten) ansetzen kannst. Bei mehreren Jobs gleichzeitig (Steuerklasse 6) kann außerdem eine Abgabepflicht entstehen.

Welche Kosten kann ich als Student absetzen?

Grundsätzlich kannst du alle Studienkosten von der Steuer absetzen. Gemeint sind damit alle Ausgaben rund um dein Studium.
 
Hast du noch keinen Abschluss, gilt ein Höchstbetrag von 6.000 Euro. Bei einem Zweitstudium wird dir jeder Euro angerechnet.

1. Fahrten zur Universität oder zur Fachhochschule

Bei Vollzeit-Studiengängen stellt die Universität die erste Tätigkeitsstätte dar. Du kannst also deine täglichen Fahrten zur Uni als Pendlerpauschale mit 30 Cent pro Entfernungskilometer absetzen. Das gilt übrigens auch, wenn du zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bist.
 
Bei berufsbegleitenden Studiengängen bzw. dem dualen Studium ist der Betrieb die erste Tätigkeitsstätte. In diesem Fall gibst du also die Fahrten zum Betrieb in der Steuererklärung an. Fahrten zur Uni oder FH stellen hingegen eine Auswärtstätigkeit dar. Dein Vorteil: Auch diese kannst du absetzen – und zwar als Reisekosten mit 38 Cent je tatsächlich gefahrenem Kilometer. Doppelter Bonus: Bei Reisekosten kannst du sowohl die Hin-, als auch die Rückfahrt angeben. So holst du noch mehr aus der Steuer raus! Als Bonus sind sogar noch Pauschalen für Verpflegung möglich.

2. Fahrten mit den Öffis

Auch Fahrkarten darfst du als Student absetzen. Dabei ist es egal, ob es sich um Einzelfahrscheine oder Semester-Tickets handelt. Alternativ kannst du aber auch hier die Pendlerpauschale wählen. WISO Steuer rechnet automatisch für dich aus, mit welcher Methode du mehr Steuern sparst.

3. Studiengebühren

Egal, ob Studiengebühren, Semesterbeiträge oder Bibliotheksgebühren: Ausgaben, die im Rahmen deines Studiums anfallen, bringen dir als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben Geld zurück.

4. Arbeitsmittel

Studieren ohne Laptop? Undenkbar! Deshalb kannst du auch Arbeitsmittel wie Tablet und Laptop steuerlich absetzen – egal wie teuer das war. Aber wenn Du einen Gaming-PC auch privat benutzt, musst du den Kaufpreis prozentual aufteilen.

5. Büromaterial, Fachbücher und Internet

Wie viele Blöcke, Stifte und Fachbücher braucht es für ein Semester? Am besten, du bewahrst deine Rechnungen gut auf. Denn auch mit den Kosten für Kugelschreiber, Blöcke, Folien & Co. holst du dir deine Steuer zurück. Das Gleiche gilt übrigens auch für Fachliteratur und Kosten für Online-Datenbanken. Besonderes Plus: Auch die Kosten für deinen Internetvertrag kannst du absetzen.

6. Reisekosten

Auch Exkursionen oder Forschungsreisen können teuer werden. Zum Glück kannst du die Reisekosten von der Steuer absetzen. Für den Verpflegungsmehraufwand gibt es für In- und Ausland unterschiedliche Pauschalen, die du berücksichtigen kannst. Außerdem kannst du Fahrtkosten mit dem eigenen Auto mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer ansetzen. Hast du Flug-, Bahn- oder Bustickets gekauft, kannst du die tatsächlichen Kosten angeben.

7. WG-Zimmer als doppelte Haushaltsführung

Eine Zweitwohnung in der Nähe der Universität? Das ist für dich sinnvoll, wenn du z. B. deinen Lebensmittelpunkt im Heimatort nicht aufgeben möchtest. Oder du studierst dual und unterhältst noch eine weitere Wohnung am Ort deines Arbeitgebers. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die doppelte Haushaltsführung zusätzlich steuerlich geltend machen.

Verlustvortrag als Student

Ein Verlustvortrag bedeutet: Du hast in einem Jahr mehr absetzbare Kosten als Einnahmen – der „Verlust“ wird festgestellt und kann in zukünftigen Jahren mit Einkommen verrechnet werden. Wichtig ist die Einordnung: Nur für ein Zweitstudium ist der Verlustabzug möglich.
 
Wenn du freiwillig abgibst (also nicht verpflichtet bist), kannst du in der Regel bis zu vier Jahre rückwirkend eine Steuererklärung einreichen. Die Frist endet jeweils am 31.12. des vierten Jahres nach dem Steuerjahr. Beispiel: Für die Steuererklärung 2022 läuft die Frist grundsätzlich bis 31.12.2026.

Lukas bekommt 1.674 € zurück – und du?

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