Gesundheit & Pflege
CategoryWann liegt eine Berufskrankheit vor?
Werbungskosten oder Krankheitskosten
Nicht jede Erkrankung, die auf die Arbeit bzw. den Beruf zurückzuführen ist, ist eine Berufskrankheit. Als Berufskrankheiten gelten nur solche Krankheiten, “die durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind”.
Besuchsfahrten absetzbar
Krankheitskosten
Aufwendungen für Besuchsfahrten zum Angehörigen ins Krankenhaus stehen nur in einem mittelbaren Zusammenhang mit der Krankheit. Solche Fahrten sind allgemein üblich und weder außergewöhnlich noch zwangsläufig. Daher sind sie normalerweise steuerlich nicht absetzbar.
Hilfe für Menschen mit Behinderung
Wie hilft der Fiksus?
Eine Behinderung kann sehr schnell für den Betroffenen auch finanziell zur Last werden. Zum Glück hilft der Staat.
Gesundheitskurse
Außergewöhnliche Belastungen
Sportliche Aktivitäten erhalten oder fördern die Gesundheit. Yoga-Kurse, Kurse zur Stärkung der Wirbelsäule und Ähnliches gehen ins Geld. Wann aber kann man die Kosten für die Teilnahme an Sportkursen in der Steuererklärung ansetzen?
Fahrten bei Menschen mit Behinderung
Privatfahrten über 15.000 km absetzbar?
Behinderte Menschen mit einer Beeinträchtigung ihrer Bewegungsfähigkeit dürfen Aufwendungen für Privatfahrten in einem “angemessenen Rahmen” als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art absetzen.
Beiträge der Pflegekasse
Entfällt die Steuervergünstigung?
Wer eine pflegebedürftige Person betreut, kann den Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 EUR steuerlich geltend machen, “wenn er dafür keine Einnahmen erhält”.
Beide Partner im Altersheim
Wenn der Gesunde dem Kranken folgt
Immer öfter hört man von Ehepaaren, die im Alter gemeinsam in ein Altenheim oder in ein Wohnstift übersiedeln.
Kosten für Umrüstung absetzbar
Menschen mit Behinderung
Häufig müssen Gehbehinderte mit dem Merkzeichen “aG”, “H” oder “Bl” ihr Fahrzeug behindertengerecht umrüsten lassen.
Kurkosten
Erstattung kann Arbeitslohn sein
Übernimmt der Arbeitgeber die Kurkosten eines Arbeitnehmers, so ist das Arbeitslohn. Und damit zu versteuern.