Urteil vom 14.03.2011, I R 23/10
Vergütungen eines Delegierten einer Schweizerischen Kapitalgesellschaft (Mitglied des Verwaltungsrates) – Beschränkung des sachlichen Anwendungsbereichs von Art. 16 DBA-Schweiz 1992 – Rechtsgrund für die Zahlung einer Vergütung bei geschäftsführender als auch geschäftsführungsüberwachender Funktion – Wegfall der Bindung an die Würdigung des FG
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Leitsätze
Vergütungen eines Delegierten einer Schweizerischen Kapitalgesellschaft (Mitglied des Verwaltungsrates), die auf der Grundlage eines Anstellungsvertrages für die geschäftsführende Tätigkeit gezahlt werden, unterfallen Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1992.
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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