Urteil vom 16.11.2011, VI R 97/10
Ausgaben zur Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung als Werbungskosten – Vereinbarung der später nicht zustande gekommenen Gesellschafterstellung eines Arbeitnehmers – Zusammenhang mit mehreren Einkunftsarten
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Leitsätze
Ausgaben zur Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung durch den Arbeitnehmer einer Gesellschaft führen auch dann zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn eine Gesellschafterstellung vereinbart ist.
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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