12. Juli 2023 von Hartmut Fischer
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Gebäudeenergiegesetz: Es wird nichts so heiß gegessen …

Gebäudeenergiegesetz: Es wird nichts so heiß gegessen …

© microstock3D/Shuitterstock

12. Juli 2023 / Hartmut Fischer

Das Gebäudeenergiegesetz – allgemein auch Heizungsenergiegesetz genannt – hat für viel Aufregung gesorgt. Dies lag nicht zuletzt daran, dass bereits in einer frühen Phase der Gesetzentwurf der Bundesregierung von den Medien wie ein beschlossenes Gesetz behandelt wurde. Auch interne Querelen innerhalb der Koalition sorgten für weitere Verwirrung und Verunsicherung der Bevölkerung. Das Bundesverfassungsgericht verhinderte eine Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause. Der Gesetzentwurf wurde noch einmal kräftig überarbeitet.  Nun scheinen die wichtigsten Fragen endgültig geklärt zu sein.

Ab wann gilt die 65 % Regel?

Ziel des Gesetzesvorhabens ist unter anderem eine Verpflichtung, dass bei Heizungen 65 % der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen kommt. Wann dieses Ziel erreicht werden kann, ist aber derzeit offen. Voraussetzung für eine Verpflichtung soll das Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung sein. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen diese Pläne bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Es zeichnet sich jedoch ab, dass diese Termine nicht flächendeckend eingehalten werden können.

Holzheizungen bleiben weiter erlaubt

Heizungen, die mit Holz (zum Beispiel Pellets) betrieben werden dürfen weiter eingebaut werden. Dies gilt sowohl für Neubauten, wie auch für Bestandsgebäude.

Übergangsfristen für den Heizungstausch

Grundsätzlich dürfen Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen (Gas oder Öl) betrieben werden, noch innerhalb der nächsten fünf Jahre eingebaut werden. Neue Ölheizungen können eingebaut werden, bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Pflichtberatung

Das Gebäude Energiegesetz sieht eine Pflichtberatung vor, wenn eine Heizung eingebaut werden soll, die mit fossiler Energie betrieben wird. Diese Beratung darf nicht nur von Energieberatern durchgeführt werden. Auch Installateure und Schornsteinfeger sollen Beratungen durchführen dürfen.

Wärmepumpen

Für bereits eingebaute Wärmepumpen und ältere Heizungsanlagen, die die neuen Voraussetzungen erfüllen, sollen spezielle Prüfungen und Optimierungen erst ab Gebäuden notwendig werden, wenn diese mindestens sechs Wohneinheiten umfassen.

Gasheizungen mit Biomethan oder Wasserstoff

Werden Gasheizungen mit am Biomethan oder Wasserstoff betrieben, sind die Brennstoffkosten zu 100 % vom Mieter zu tragen. Allerdings gibt es derzeit nur wenige Anbieter von Wasserstoffheizungen für kleinere Objekte. Neben den hohen Herstellungskosten schlägt auch der Preis für die Herstellung von Wasserstoff per Elektrolyse empfindlich zu Buche.

Das Gas Biomethan entsteht, durch Abbau von pflanzlichem oder tierische Material in Biogasanlagen. Bakterien zersetzen das Material. Dadurch entsteht Biomethan.  Die Höhe des Gasanteils hängt vom Material ab, dass von den Bakterien zersetzt wird. Fachleute sehen in der Verwendung von relativ preiswerten Biomethan die Möglichkeit, einen Heizungstausch zu vermeiden, denn das Gas kann auch in einer konventionellen Gasheizung genutzt werden.


 

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