19. August 2023 von Hartmut Fischer
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Schufa-Auskunft vom potenziellen Mieter

Schufa-Auskunft vom potenziellen Mieter

© R_K_by_Thorben-Wengert / pixelio.de_.jpg 11. Januar 2022

19. August 2023 / Hartmut Fischer

Bevor eine Wohnung neu vermietet wird, möchte der Vermieter sicher sein, dass der neue Bewohner zukünftig die Mieter pünktlich zahlt. Eine wichtige Informationsquelle ist hier die Mieterselbstauskunft. Allerdings stammen die Informationen vom potenziellen Mieter und können nur teilweise vom Vermieter geprüft werden. Darum verlangen immer mehr Vermieter von ihrem Mietinteressenten eine Schufa-Auskunft.

Kein Anspruch auf eine Schufa-Auskunft

Grundsätzlich kann der Vermieter eine Schufa-Auskunft vom potenziellen Mieter erst verlangen, wenn man vor dem Abschluss des Mietvertrages steht. Aber auch dann hat er keinen rechtlichen Anspruch auf eine Schufa-Auskunft. Der potenzielle Mieter kann sich weigern, dem Vermieter eine Auskunft auszuhändigen. Allerdings führt das natürlich beim Vermieter zur Skepsis, ob er vom Interessenten erwarten kann, dass er zukünftig seine Mieter pünktlich bezahlen wird.

Kosten müssen nicht anfallen

Oft bringen die Interessenten auch die entstehenden Kosten für eine Schufa-Auskunft ins Spiel. Doch in den meisten Fällen fallen keine Gebühren an. Denn eine Selbstauskunft erhält jede Privatperson einmal im Jahr kostenlos. Die kostenlose Auskunft kommt aber nicht automatisch, sondern muss beantragt werden.

Rund 30 EUR für – nichts

Wenn der potenzielle Mieter von Gebühren in Höhe von rund 30 EUR spricht, weisen Sie ihn darauf hin, dass das Kosten sind, die private Vermittler kassieren. Auch hier müssen Sie den Antrag zur Schufa-Selbstauskunft ausfüllen. Dieser Antrag wird dann an die Schufa weitergeleitet. Für diesen „Service“ ist eine Gebühr von 30 EUR doch recht hoch.

Schufa-Selbstauskunft beantragen

Die Schufa-Selbstauskunft wird offiziell als „Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO“ bezeichnet und beinhaltet alle Informationen, die die Schufa über den Antragsteller gesammelt hat. Ihr Mietinteressent sollte bei der Anforderung der Auskunft folgendermaßen vorgehen:

Aufruf der Internetseite meineschufa.de.
Auf dieser Seite rechts auf „Suche“ klicken und als Suchbegriff „Datenkopie“ eingeben.
In der sich öffnenden Seite unter „Einmalige Auskünfte“ / „Kostenlose Datenkopie“ auf „Jetzt beantragen“ klicken.
Den Anweisungen auf der Internetseite folgen.


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