25. Dezember 2011 von Hartmut Fischer
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Sicher ins neue Jahr

Sicher ins neue Jahr

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25. Dezember 2011 / Hartmut Fischer

In wenigen Tagen wird der Himmel über Deutschland durch bunte Raketen wieder hell erleuchtet sein. Leider gehören zu den Silvester-Feuerwerken auch immer wieder Wohnungs- oder gar Häuserbrände. Darum sollten Sie Ihre Mieter daran erinnern, dass bei der fröhlichen Knallerei auch immer ein Feuerlöscher in der Nähe sein sollte.

Wenn es zu Schäden durch Brände kommt, stellt sich zunächst die Frage nach dem Verursacher. Er ist grundsätzlich für die Kosten, die durch einen Brand entstehen verantwortlich. Ob eine Versicherung einspringt, hängt davon ab, ob der Verursacher grob fahrlässig gehandelt hat oder nicht. Bei grober Fahrlässigkeit und natürlich auch bei Vorsatz haftet die Versicherung nicht.

Liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor übernimmt normalerweise die Gebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten notwendiger Instandsetzungsmaßnahmen. Je nachdem, wie der Brand entstanden ist, muss der Verursacher allerdings auch noch mit anderen Problemen rechnen. Schadenersatzansprüche, Schmerzensgelder bei Personenschäden und sogar die strafrechtliche Verfolgung sind denkbar.

Hier gilt es vorzubeugen, damit man gut ins neue Jahr kommt. Offenes Feuer sollte nie unbeaufsichtigt bleiben. Bevor man zum „Böllern“ nach draußen geht, sollte man deshalb alle Kerzen löschen. Vor dem Start der Raketen sollten Sie die Gebrauchsanweisung genau lesen und sich daran halten. Angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodierten auf keinen Fall noch einmal anzünden. Natürlich sollte auch ein Feuerlöscher in der Nähe sein.

Foto; (c) Lutz Stallknecht / www.pixelio.de

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