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Energiekosten sparen

Mit cleveren Steuertipps Geld sparen

Stromkosten, Heizung und die Tankfüllung reißen aktuell ein Loch in den Geldbeutel. Doch: Mit der Steuererklärung lassen sich die Folgen der hohen Energiekosten wenigstens etwas abfedern. Wir haben Tipps dazu zusammengestellt, wie man mit der Steuererklärung Energiekosten sparen kann.

Kurz & knapp

  • Mit der Gebäudesanierung und Handwerkerrechnung profitierst du bei der Steuer
  • Sparen kannst du auch mit Ausgaben rund um den Job
  • Am besten die Steuererklärung gleich ausfüllen und noch vor Jahresende über die Erstattung freuen

Infografik: Energiekosten sparen mit der Steuererklärung

Energiekosten sparen Steuererklärung Infografik

Energieeffiziente Hausmodernisierung

Neue Fenster, bessere Wärmeisolation, neue Lüftungssysteme – du bist Immobilienbesitzer und willst dein Zuhause energieeffizient optimieren? Dabei kannst du auch steuerlich profitieren. Denn das Finanzamt beteiligt sich mit einer Steueranrechnung von 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal ist so ein Steuerbonus von 40.000 Euro möglich.

Mehr dazu in unserem Beitrag:

Einbau von einer Wärmepumpe

Heizkosten von der Steuer absetzen? Privaten Verbrauch von Öl und Gas kann man leider nicht von der Steuer absetzen. Doch Dienstleistungen vom Handwerker bringen Geld zurück. Wer sich eine Wärmepumpe einbauen lässt, spart mit der Handwerkerrechnung bei der Steuer. So lassen sich 20 Prozent der Arbeitskosten des Handwerkers und maximal 1.200 Euro von der Steuer absetzen.

Wichtig ist, dass du eine aufgeschlüsselte Rechnung vorweisen kannst. Denn Kosten für die Wärmepumpe selbst, kannst du nicht steuerlich berücksichtigen, für Materialkosten gibt es keinen Steuervorteil. Außerdem: Bezahle die Rechnung immer per Überweisung, das Finanzamt erkennt die Kosten sonst nicht an.

Die Belege musst du nicht mitschicken, das Finanzamt meldet sich bei dir, wenn es diese braucht. Allerdings solltest du sie aufbewahren – zum Beispiel mit Steuer-Scan.

Photovoltaik-Anlage

Du willst eine Photovoltaik-Anlage installieren und so selbst Strom erzeugen? Auch hier kannst du steuerlich profitieren: Denn speist du den generierten Strom ins Netz, bekommst du dafür eine Vergütung. Ab 2022 zahlst du auf diese Einnahmen keine Steuern mehr. Der Nachteil dabei: Die Kosten rund um die PV-Anlage können leider ebenfalls nicht mehr wie bisher komplett abgesetzt werden.

Allerdings kommt immerhin die Berücksichtigung als Haushaltsnahe Dienstleistung / Handwerkerleistung in Betracht – jedoch nicht für die Materialkosten und begrenzt auf einen jährlichen Höchstbetrag.

Immerhin: Planst du die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage, musst du seit dem 01.01.2023 auch keine Mehrwertsteuer auf Kauf und Installation der Anlage zahlen.

Experten Tipp

Zuschüsse für die Photovoltaik-Anlage

Auch für Photovoltaik-Anlagen kannst du eine Förderung erhalten. Dafür gibt es entweder das Förderprogramm BEG der BAFA oder Förder-Kredite der KFW-Bank.

Energiepauschale (EPP)

Allen Erwerbstätigen steht die Energiepreispauschale zu. Als erwerbstätig gelten Arbeitnehmer der Lohnsteuerklassen 1 bis 5, Minijobber und Selbstständige.

Wer zum 01.09.2022 erwerbstätig war, erhält die Pauschale vom Arbeitgeber ausbezahlt. Ist das nicht der Fall, kommt das Finanzamt ins Spiel: Mit der bei Abgabe einer Steuererklärung für das Steuerjahr 2022, kannst du dir die Pauschale doch noch sichern.

Auch Rentnern soll dieser Benefit nicht versagt bleiben: Wer zum 01.12.2022 Renten von der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, bekommt Mitte Dezember ebenfalls eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro von der Rentenversicherung ausbezahlt.

Mehr dazu im Beitrag:

Fahrgemeinschaft zur Arbeit

Die Spritpreise bleiben hoch – eine Herausforderung, gerade für Fernpendler. Eine Fahrgemeinschaft könnte hier Abhilfe schaffen: Auch wenn du nicht selber fährst, kannst du die Kosten als Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) in der Steuererklärung angeben. Damit kannst du für die ersten 20 Kilometer 0,30 Euro (einfache Strecke) und ab dem 21. Kilometer 0,35 Euroabrechnen. Ab 2022 sind 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer drin.

Um die Pauschale zu erhalten, muss es aber nicht zwingend das Auto sein. Auch wenn du die Öffis nutzt, steht dir die Pauschale zu. Wer es nicht allzu weit zur Arbeit hat, kann sich aufs Fahrrad schwingen oder zu Fuß laufen.

Mehr dazu im Beitrag:

Tankgutschein vom Chef

Auch dein Arbeitgeber kann dir dabei helfen, Energiekosten zu sparen. Frage ihn nach einem Tankgutschein. Manche Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter mit einem Gehalts-Extra, zum Beispiel einem Tankgutschein. Bleibt der Wert des Gutscheins unter 50 Euro im Monat, ist die Zahlung steuer- und versicherungsfrei – im Gegensatz zum Geld-Zuschuss über den Lohn. Weitere Voraussetzung: Den Gutschein erhältst du on top, also zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.

Mehr dazu:

Mobilitätsprämie

Wer als Geringverdiener mit seinem Gehalt unter dem steuerfreien Grundfreibetrag von derzeit 11.604 Euro liegt, muss zwar keine Steuererklärung abgeben. Lohnenswert ist das aber allemal. Denn wer eine Strecke von mehr als 20 Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder die Fahrtstrecke bei Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zurücklegt, erhält eine Mobilitätsprämie vom Finanzamt.

Experten Tipp

Mobilitätsprämie mit der nächsten Steuererklärung

Erstmals beantragen kannst du die Prämie für das Steuerjahr 2021. Dazu füllst du deine jährliche Steuererklärung aus.

Übrigens: Das funktioniert einfach mit WISO Steuer: Hier musst du einfach nur die Adresse des Arbeitgebers eingeben und das Programm berechnet alles automatisch.

Arbeit von zu Hause absetzen

Wer statt Büro aus dem Wohnzimmer arbeitet, spart so Sprit für die Fahrten und kann dafür die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung absetzen: Pro Arbeitstag im Homeoffice lassen sich 5 Euro, maximal 600 Euro im Jahr als Werbungskosten berücksichtigen. Übrigens: Ab 2023 soll die Homeoffice-Pauschale erhöht werden, voraussichtlich beträgt sie dann 1.000 Euro.

Wer ein Extra-Zimmer hat, kann bei der Steuer mehr herausholen. Ein Arbeitszimmer kannst du immer dann absetzen, wenn dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht – etwa, weil der Arbeitgeber das Büro schließt und die Arbeit im Homeoffice anordnet.

Gegenstände für den Job angeben

Auch die für den Job gekauften Arbeitsmittel kannst du in der Steuererklärung eintragen. Sämtliche Kosten  – also auch Porto oder Verpackungskosten – gibst du in deiner Steuererklärung als Werbungskosten an. Nutzt du den Gegenstand auch privat, setzt du nur den beruflichen Anteil ab.

Hast du dir für den Job einen Computer, Tablet oder Drucker zugelegt? Hier gibt es einen praktischen Vorteil: Ab 2021 kannst du die Kosten im Jahr des Kaufs – unabhängig vom Preis – voll absetzen (Aufteilung zwischen privat und beruflich wichtig). Ausnahme: Smartphones. Wie bisher müssen sie, ebenso wie andere Arbeitsmittel, ab einem Kaufpreis von 952 Euro (800 Euro netto ohne MwSt.) über mehrere Jahre nach und nach abgeschrieben werden.

Internet- & Handykosten

Nicht vergessen: Berufliche Internet- und Telefonkosten von zu Hause kannst du ebenso in der Steuererklärung angeben: Gebühren für Internet, Festnetz und Smartphone setzt du für die Zeit im Homeoffice pauschal mit 20 Prozent der Gesamtkosten an. Der Höchstbetrag liegt bei 20 Euro pro Monat, somit ist ein Steuervorteil von bis zu 240 Euro im Jahr möglich.

Steuererklärung lohnt sich vor allem, wenn man viele Ausgaben rund um den Job, für Kinderbetreuung oder die Gesundheit hatte.

Energiekosten sparen mit der Steuererklärung – wie erstelle diese unkompliziert?

Steuererklärung – ein Buch mit 7 Siegeln? Eigentlich kannst du die Steuererklärung selbst machen. Als praktische Unterstützung kannst du dabei WISO Steuer nutzen. Mit dem Programm lassen sich viele Daten automatisch eintragen. Außerdem werden dir zum Beispiel Pauschalen vorgeschlagen werden, mit denen du das meiste aus der Steuererklärung holst.

So funktioniert’s:

  •  Daten eintragen lassen: Mit dem Feature Steuer-Abruf werden Daten, die dem Finanzamt schon vorliegen, von WISO Steuer in die Steuererklärung eingetragen. Ganz automatisch – sogar, wenn ein Beleg sich mal ändert.
  • Belege abfotografieren: Belege müssen nicht mit der Steuererklärung geschickt werden. Aber du solltest sie für Nachfragen vom Finanzamt aufbewahren. Nutze Steuer-Scan und mache einfach ein Foto von deinen Quittungen. Die App lädt dann alles direkt in deine Steuererklärung. So kann nichts verloren gehen.
  • Prüfen lassen: Du hast noch Fragen? Dann kannst du den ProfiCheck* nutzen. Unabhängige Experten der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH* prüfen deine Steuererklärung vor der Abgabe und helfen dir bei deinen Fragen.
  • Papierlos abgeben: Nutze unseren Steuer-Versand. Damit gibst du deine Erklärung mit wenigen Klicks digital beim Finanzamt ab.

Übrigens ist WISO Steuer überall für dich da: Du kannst das Programm auf deinem Smartphone, Tablet oder im Browser nutzen.

* Der ProfiCheck ist ein Angebot der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schillerstr.7, 57250 Netphen (BST), für das ausschließlich deren AGB gelten. Die BST ist ein von der Buhl Data Service GmbH, Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkirchen (BDS) unabhängiges Unternehmen. Die BDS ist zur Hilfeleistung in Steuersachen weder befugt noch verpflichtet sie sich zu dieser. Auch entscheidet die BDS nicht über die Einschaltung und Auswahl der BST oder deren Maßnahmen der Steuerrechtshilfe. Die BDS stellt lediglich die Infrastruktur zur Verfügung, über die die BST ihre Leistungen eigenverantwortlich anbietet bzw. bewirbt.

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