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Grundsteuer & Vermietung

Ab 2022 ist die Grundsteuer-Erklärung Pflicht

Die Grundsteuer fällt auch bei Vermietung an. Zum Jahr 2025 soll sie allerdings neu berechnet werden. Dafür verlangt das Finanzamt Zuarbeit: In diesem Jahr müssen alle Grundbesitzer eine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Wir zeigen, was für Vermieter jetzt wichtig ist.

Kurz & knapp

  • Als Vermieter zahlst du Grundsteuer für deine vermieteten Wohnungen
  • Die Grundsteuer-Erklärung muss der Vermieter abgeben
  • Auch für leerstehende Wohnungen fällt die Grundsteuer an
  • Am einfachsten geht’s mit WISO Grundsteuer

Wer zahlt die Grundsteuer – Mieter oder Vermieter?

Die Grundsteuer zahlt immer der Eigentümer an die Gemeinde. Als Vermieter kannst du deine Grundsteuer auf Mieter umlegen, aber auch dann musst du als Eigentümer die Steuer entrichten. Die Gemeinde erhebt sie jährlich zum Jahresbeginn, gezahlt wird sie in der Regel vierteljährlich, jeweils zum:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November
Information zum Thema

Grundsteuer bei Leerstand senken

Bei längerem Leerstand oder wenn eine Wohnung bzw. ein Haus zum Beispiel durch eine Überschwemmung vorübergehend nicht bewohnt werden kann, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen Erlass der Grundsteuer bei der Gemeinde zu beantragen. Die Hürden dafür sind jedoch ziemlich hoch. Mit dem Erlass verringert sich die zu zahlende Grundsteuer um 50 Prozent.

Neue Grundsteuer & Vermietung: Ab 2022 ist die neue Erklärung Pflicht

Wegen veralteter Werte wird die Grundsteuer reformiert. Ab 2025 wird die neue Grundsteuer angewendet. Doch damit die Grundsteuer-Reform umgesetzt werden kann, muss der Wert jedes Grundstücks erst einmal neu berechnet werden. Und genau dafür braucht das Finanzamt Daten von Eigentümern. Das bedeutet für dich als Vermieter: Ab dem Jahr 2022 ist die Grundsteuer-Erklärung Pflicht!

Diese musst du im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.01.2023 abgeben. Dabei spielt die Größe deines Grundstücks keine Rolle: Ob du nur einen Kleingarten oder eine Dreizimmerwohnung vermietest – für jedes deiner Grundstücke oder Immobilien musst du eine eigene Steuererklärung abgeben. Gehören dir in einem Haus alle Wohnungen, kannst du diese in einer Erklärung angeben.

Video: Neue Grundsteuer - Was Vermieter wissen müssen

Für die Neuberechnung der Grundsteuer setzt das Finanzamt auf Mitarbeit von Vermietern. Im Video zeigen dir, was sich dieses Jahr ändert.

Checkliste: Angaben in der Grundsteuer-Erklärung für Vermieter

In der Erklärung musst du verschiedene Angaben zu deiner vermieteten Immobilie machen. Diese solltest du kennen und auch wissen, in welchen Unterlagen du sie finden kannst. Diese sind zum Beispiel: Art deiner Immobilie – also Wohn- oder Bürogebäude, Wohnfläche, Alter des Gebäudes oder Bodenrichtwert.

Unterlagen, in denen du diese Daten findest, sind zum Beispiel:

  • Grundbuchauszug
  • Notarvertrag bzw. notarieller Kaufvertrag
  • Alter Grundsteuerbescheid
  • Sanierungsunterlagen

Eine kurze Übersicht der Angaben für deine Grundsteuer-Erklärung findest du in dieser Checkliste:

Checkliste: Grundsteuer-Erklärung für Vermieter Infografik

Experten Tipp

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Informationen für Eigentümer:

Grundsteuer bei Vermietung sparen

Auch bei der neuen Grundsteuer ab 2025 gilt: Du kannst die Grundsteuer deinen Mietern in Rechnung stellen. Machst du das nicht, kannst du die Kosten in deiner jährlichen Einkommensteuererklärung absetzen. Wie das geht, zeigen wir dir in unserem Beitrag: Grundsteuer auf Mieter umlegen

Außerdem kannst du deine Ausgaben für die Grundsteuer-Erklärung in der Einkommensteuererklärung angeben und so einen Teil wieder zurückholen. Die Kosten trägst du einfach als Ausgaben bei der jeweiligen Vermietung ein.

In WISO Steuer einfach unter: Weitere Einkunftsarten > Sparer und Vermieter > Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen > weitere Aufwendungen > sonstige Kosten

Vermietung WISO Steuer Infografik

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