Wichtigste Pauschalen Titelbild

Die wichtigsten Pauschalen für die Steuererklärung

Ganz ohne Nachweise Geld sparen

Pauschalen erleichtern die Steuererklärung. Ohne Nachweise können damit Steuern gespart werden. Wir geben einen Überblick, welche Pauschbeträge es gibt und wer sie nutzen kann.

Kurz & knapp

  • Mit einer Pauschale kannst du einen festgelegten Betrag von der Steuer absetzen
  • Pauschalen musst du nicht mit Rechnungen nachweisen können
  • Waren deine tatsächlichen Kosten höher, trage sie in der Steuererklärung ein und verzichte auf die Pauschalen
  • WISO Steuer kennt alle Pauschalen und berechnet das beste Ergebnis für dich

Darum solltest du Pauschalen nutzen

Üblicherweise gilt bei Steuern: Willst du etwas absetzen, musst du deine Ausgaben nachweisen können. Wenn das Finanzamt nachfragt, musst du entsprechende Rechnungen und Belege einreichen.

Für viele Kosten akzeptiert es aber einen bestimmten Pauschbetrag und verzichtet auf Nachweise. Besonders interessant sind sie, wenn:

  • Du keine oder nur geringe Ausgaben hast
  • Du keine Nachweise für Kosten hast

Ein weiterer Vorteil: Die Beträge setzt WISO Steuer automatisch für dich ein oder fragt dich, ob du sie ansetzen willst. Das spart nicht nur Geld, sondern auch Zeit.

Höhere Kosten als die Pauschale

Hast du mehr ausgegeben als den Pauschbetrag? Dann solltest du deine tatsächlichen Kosten eintragen. Diese müsstest du aber auf Nachfrage des Finanzamts nachweisen.

Mit der Steuererklärung musst du noch keine Belege schicken. Doch für die einzeln abgerechneten Kosten sind grundsätzlich Nachweise erforderlich, die das Finanzamt zur Überprüfung verlangen kann.

Übrigens: Mit der kostenlosen App Steuer-Scan speicherst du alle Belege digital in deiner Steuererklärung. Du machst einfach ein Foto von der Rechnung. Sollte das Finanzamt einen Nachweis verlangen, kannst du diesen mit einem Klick elektronisch schicken.

Wie trage ich Pauschalen in der Steuererklärung ein?

Es gibt verschiedene Pauschbeträge und damit auch unterschiedliche Stellen in der Steuererklärung, wo du sie einträgst. Das kann manchmal etwas kompliziert sein. Mit WISO Steuer musst du dir aber keine Gedanken machen: Das Programm kennt alle Pauschalen und rechnet sie dir automatisch an.

Trägst du deine tatsächlichen Kosten ein, vergleicht es die Summe mit dem Pauschbetrag und nutzt den höheren Wert. Das bringt dir eine höhere Erstattung.

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Mit WISO Steuer holst du das Maximum aus deiner Steuererklärung heraus. Lass dich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung führen und hol dir alle Tipps für noch mehr Steuerrückerstattung.

Diese Pauschalen gibt’s für Arbeitnehmer

Alle Ausgaben, die durch den Beruf entstanden sind, kannst du grundsätzlich als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen. Arbeitnehmer können aber auch einfach eine Pauschale nutzen: den Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

1. Pauschale für alle Werbungskosten

Selbst wenn du nur eine kurze Zeit im Jahr angestellt warst oder nur geringe Ausgaben für den Job hattest, wird dir der gesamte Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen. Seit 2023 beträgt er 1.230 Euro. Damit sind dann alle Kosten für den Job innerhalb eines Jahres ausgeglichen.

Beantragen musst du die Werbungskostenpauschale nicht. Das Finanzamt zieht sie automatisch bei der Steuerberechnung von deinem Jahres-Bruttogehalt ab. Hattest du jedoch höhere Kosten, kannst du stattdessen diese abrechnen und dir so mehr Geld vom Staat zurückholen.

2. Über 1.230 Euro kommen und mehrere Pauschbeträge nutzen

Für bestimmte Ausgaben können Arbeitnehmer spezielle Pauschalen abrechnen. Hier musst du aber beachten, dass diese bei der Werbungskostenpauschale angerechnet werden. Erst wenn du mit deinen gesamten Werbungskosten über 1.230 Euro kommst, sparst du zusätzlich Steuern. Wenn dir entsprechende Pauschalen zustehen, kommst du aber leichter über diese Hürde.

  • Pendlerpauschale: Die Entfernungspauschale gilt für deine Fahrten zum Arbeitsplatz. Für jeden Entfernungskilometer zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz kannst du 0,30 Euro absetzen. Ab dem 21. Entfernungskilometer sind es sogar 0,38 Euro.
  • Homeoffice-Pauschale: Arbeitest du von zu Hause, kannst du für jeden Tag pauschal 6 Euro absetzen (Tagespauschale). Das Finanzamt akzeptiert bis zu 210 Arbeitstage im Homeoffice, also maximal 1.260 Euro.
  • Arbeitszimmer: Erfüllst du die Voraussetzungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer, kannst du flächenanteilig deine tatsächlich anfallenden Kosten unbegrenzt absetzen. Alternativ setzt du die Jahrespauschale von 1.260 Euro an, wenn du das Arbeitszimmer ganzjährig nutzt.
  • Reisekosten: Wenn du bei einer Dienstreise mit dem eigenen Auto fährst, kannst du für jeden gefahrenen Kilometer pauschal 0,30 Euro als Fahrtkosten absetzen oder dir steuerfrei vom Arbeitgeber erstatten lassen.
  • Verpflegungsmehraufwand: Abhängig von der Zeit, wie lange du bei einer Auswärtstätigkeit von zu Hause und deinem Arbeitsplatz weg warst, kannst du einen pauschalen Verpflegungsmehraufwand (14 Euro bzw. 28 Euro im Inland, im Ausland gelten abweichende Werte) ansetzen. Wie immer gilt das nur, sofern dein Arbeitgeber dir diese Pauschalen nicht steuerfrei erstattet hat.
  • Umzugskosten: Ziehst du aus beruflichen Gründen um, kannst du Umzugskosten absetzen. Bestimmte Aufwendungen, die sogenannten sonstigen Umzugskosten, kannst du mit der Umzugskostenpauschale abrechnen. Seit dem 1. März 2024 beträgt sie 964 Euro. Kosten für ein Umzugsunternehmen oder Besichtigungsfahrten sind zusätzlich zur Pauschale absetzbar.
  • Telefonkosten: Du kannst 20 Prozent der Kosten für Telefon und Internet als Werbungskosten absetzen. Das Finanzamt akzeptiert pauschal bis zu 20 Euro im Monat, also höchstens 240 Euro im Jahr.

Nichtbeanstandungsgrenzen: Beträge, die das Finanzamt akzeptiert

Nichtbeanstandungsgrenzen bzw. Nichtaufgriffsgrenzen sind keine Pauschbeträge. Vielmehr rät das Finanzamt den Beamten bestimmte kleinere Beträge nicht nachzuprüfen. Voraussetzung ist aber, dass du tatsächlich Ausgaben hattest und diese auf Nachfrage nachweisen kannst. Anders als bei den Pauschalen hast du hier keinen Anspruch.

Diese Nichtbeanstandungsgrenzen gibt es:

  • Arbeitsmittel: Für Ausgaben wie Stifte, Papier und Bürobedarf übers gesamte Jahr kannst du pauschal 103 Euro ansetzen (110 Euro in Baden-Württemberg).
  • Kontoführungsgebühr: Der Lohn wird auf dein Konto überwiesen. Das Finanzamt akzeptiert normalerweise Kontoführungsgebühren bis zu 16 Euro.
  • Bewerbungskosten: Für jede Bewerbung per Post kannst du 8,50 Euro und per E-Mail 2,50 Euro als Werbungskosten ansetzen.
  • Reinigung der Arbeitskleidung: Wenn du Berufskleidung selbst wäschst, kannst du beispielsweise für eine Waschmaschinenladung Buntwäsche 0,76 Euro absetzen. Für eine Ladung Kondenstrockner sind es 0,55 Euro.

Auch als Rentner mit Pauschalen bares Geld sparen

Um es zunächst klarzustellen: Rentner müssen auch Steuern zahlen. Da die Rentenversicherung keine Lohnsteuer abzieht, besteht in vielen Fällen eine Abgabepflicht. Häufig müssen Rentner nämlich Steuern nachzahlen. Doch für Rentner gibt es auch Pauschalen, die helfen, Steuern zu sparen und so die Nachzahlung zu reduzieren.

1. 102 Euro Pauschale für Werbungskosten

Rentner haben für Kosten im Zusammenhang mit ihrer Rente einen Pauschbetrag: 102 Euro im Jahr als Werbungskostenpauschale. Die zieht das Finanzamt automatisch von den steuerpflichtigen Renteneinnahmen ab.

Wer höhere Kosten hat, kann diese in der Steuererklärung angeben. Allerdings müssen diese Ausgaben, zum Beispiel für einen Rentenberater, nachweisbar sein.

2. Altersentlastungsbetrag

Für Steuerzahler ab 64 Jahren gibt es einen speziellen Freibetrag: den Altersentlastungsbetrag. Damit zahlen Ältere weniger Steuern auf voll steuerpflichtige Einkünfte wie Lohn oder Mieteinnahmen. Für Renten und Pensionen gilt er allerdings nicht.

Entscheidend ist, dass du am 1. Januar des betreffenden Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt bist. Wenn das der Fall ist, steht dir der Freibetrag zu. Wenn du eine Steuererklärung abgibst, berücksichtigt ihn das Finanzamt automatisch.

Die Höhe des Altersentlastungsbetrags hängt davon ab, wann du geboren wurdest. Denn er wird für Jüngere von Jahr zu Jahr geringer.

Beispiel: Wer im Jahr 1959, spätestens am 1. Januar 1960 geboren wurde, erhält im Steuerjahr 2024 erstmals den Altersentlastungsbetrag. Dieser wird dauerhaft bis zum Lebensende auf 13,6 Prozent der begünstigten Einkünfte festgesetzt, beträgt aber maximal 646 Euro.

Von diesen Pauschbeträgen profitieren Familien

Eltern können selbstverständlich die Pauschalen für ihren Job nutzen. Zusätzlich gibt es diese Optionen, die mit ihren Kindern zusammenhängen:

1. Kinderfreibeträge

Kinder berücksichtigt das Finanzamt pauschal mit den Kinderfreibeträgen. Sie setzen sich aus zwei Teilbeträgen zusammen. Der Kinderfreibetrag stellt das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei. Im Jahr 2024 beträgt er 6.384 Euro (und soll rückwirkend auf 6.612 Euro erhöht werden). 2023 lag er bei 6.024 Euro (insgesamt für beide Elternteile). Jedem Elternteil steht grundsätzlich die Hälfte zu.

Hinzu kommt ein Freibetrag für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA-Freibetrag). Dieser liegt seit 2021 unverändert bei 1.464 Euro je Elternteil, also 2.928 Euro pro Kind.

Wenn ein Vater oder eine Mutter eine Steuererklärung abgibt, prüft das Finanzamt ohne weiteren Antrag, was günstiger ist: das ausgezahlte Kindergeld oder die Kinderfreibeträge. Sind die Freibeträge günstiger, werden diese angerechnet und das erhaltene Kindergeld automatisch abgezogen.

Von der Günstigerprüfung des Finanzamts profitieren besserverdienende Eltern, indem sie einen zusätzlichen Steuervorteil bekommen.

2. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Der alleinerziehende Elternteil, bei dem das Kind lebt, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dieser beträgt 4.260 Euro. Für jedes weitere Kind gibt es zusätzlich 240 Euro im Jahr.

Dafür gibt es aber ein paar Voraussetzungen zu beachten. Dazu gehört, dass der Begünstigte alleinstehend sein muss. Wenn beispielsweise der neue Lebenspartner in die Wohnung einzieht, gibt es den Freibetrag nicht. Wenn du die Voraussetzungen nicht im gesamten Jahr erfüllst, wird der Freibetrag zeitanteilig gekürzt.

Sonstige Pauschalen, die viel Geld bringen

Für bestimmte Situationen und Tätigkeiten gibt es eine Reihe weiterer Pauschalen:

1. Behindertenpauschbetrag

Menschen mit Behinderung steht abhängig vom Grad der Behinderung (GdB) ein Behindertenpauschbetrag zu. Der fängt mit 384 Euro bei einem GdB von 20 an und geht bis zu 7.400 Euro für Blinde und hilflose Behinderte.

Damit sind dann grundsätzlich alle Ausgaben abgegolten, die durch eine Behinderung typischerweise entstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann noch eine Fahrtkostenpauschale von 900 Euro oder 4.500 Euro hinzukommen.

2. Pflegepauschbetrag

Wenn du jemanden unentgeltlich pflegst, bekommst du abhängig vom Pflegegrad einen Pflegepauschbetrag:

  • Pflegegrad 2: 600 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.100 Euro
  • ab Pflegegrad 4: 1.800 Euro

Teilst du dir die Pflege mit einer anderen Person? Dann steht jedem die Hälfte des Pauschbetrags zu.

3. Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale

Für ehrenamtliche Tätigkeiten im Nebenjob gibt es zwei verschiedene Pauschalen: die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale.

Wenn du im gemeinnützigen Bereich eines Vereins ehrenamtlich arbeitest, kannst du bis zu 840 Euro im Jahr als steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung bekommen. Nur der Betrag, der die Ehrenamtspauschale übersteigt, ist steuerpflichtig. Das gilt auch, wenn du dich in der Universität, Schule, im Kindergarten oder in einer anderen öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft einbringst.

Bis zu 3.000 Euro im Jahr steuerfrei annehmen kannst du als Übungsleiter. Als Ausbildungsleiter, Erzieher, Betreuer, Trainer oder Pfleger bist du hauptsächlich im pädagogischen Bereich der gemeinnützigen Organisation tätig. Hierfür gibt es die Übungsleiterpauschale.

Übrigens: Für unterschiedliche Tätigkeiten kannst du die Ehrenamts- und die Übungsleiterpauschale miteinander kombinieren. Dann sind bis zu 3.840 Euro steuerfreie Einnahmen möglich.

4. Sonderausgabenpauschale

Bei Sonderausgaben handelt es sich um private Ausgaben. Bestimmte Kosten, die im Einkommensteuergesetz erwähnt werden, sind steuerlich absetzbar. Hier gibt es zum einen Vorsorgeaufwendungen. Dazu zählen zum Beispiel die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Zum anderen gibt es weitere Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Spenden, Kinderbetreuungskosten und Schulgeld. Wenn du aus diesem Bereich keine Kosten in deine Steuererklärung einträgst, berücksichtigt das Finanzamt die Sonderausgabenpauschale von 36 Euro. Für Ehepaare mit gemeinsamer Veranlagung sind es 72 Euro.

5. Sparer-Pauschbetrag

Für Kapitalerträge gibt es einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person und Jahr. Dazu zählen zum Beispiel Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und Investmentfonds.

Nur auf den übersteigenden Betrag musst du Abgeltungssteuer zahlen. Das sind 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Falls du deine Freistellungsaufträge ungünstig verteilt hast, kann es sein, dass du deinen Sparer-Pauschbetrag nicht voll ausgenutzt hat und die Bank zu viel Abgeltungssteuer abgeführt hat. Die kannst du mit deiner Steuererklärung korrigieren.

6. Übernachtungspauschale für Lkw-Fahrer

Eine eigene Pauschale gibt es für eine spezielle Berufsgruppe: Lkw-Fahrer, die im eigenen Fahrzeug übernachten, können eine Übernachtungspauschale von 9 Euro pro Übernachtung (bis 2023: 8 Euro) als Werbungskosten absetzen. Das ist auch der Betrag, den sie stattdessen steuerfrei von ihrem Arbeitgeber erhalten können.

Übrigens: Selbstständige Berufskraftfahrer können die Übernachtungspauschale als Betriebsausgabe absetzen.

7. Energiepreispauschale (2022)

Berufstätige haben wegen der stark gestiegenen Energiepreise im Jahr 2022 eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro bekommen. Arbeitgeber sollten diese im September 2022 zusammen mit dem Lohn auszahlen und über die Lohnsteuer versteuern.

Auch Selbstständige und Rentner haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. Hast du sie noch nicht bekommen, kannst du sie dir mit der Abgabe einer Steuererklärung 2022 vom Finanzamt nachträglich sichern.

FAQ: Pauschalen für die Steuererklärung

Mit einer Pauschale kannst du einen bestimmten Betrag pauschal von der Steuer absetzen. Das geht sogar, wenn du nur geringe oder keine Ausgaben hattest. Außerdem benötigst du keine Belege.
Wenn deine tatsächlichen Ausgaben über dem Pauschbetrag liegen, hast du einen größeren Vorteil, wenn du diese in deiner Steuererklärung einträgst. Du bist frei in der Entscheidung, ob dir die Pauschale genügt oder stattdessen deine nachweisbaren Kosten abrechnest.
Wenn du eine Steuererklärung abgibst, berücksichtigt das Finanzamt diese automatisch:

  • Werbungskostenpauschale
  • Sonderausgabenpauschale
  • Kinderfreibetrag
  • Altersentlastungsbetrag
WISO Steuer kennt alle Pauschalen und rechnet sie dir automatisch an. Trägst du deine tatsächlichen Kosten ein, vergleicht es die Summe mit dem Pauschbetrag und nutzt den höheren Wert. Das bedeutet: Mehr Geld für dich.
Eine Nichtbeanstandungsgrenze ist ähnlich zu einem Pauschbetrag. Voraussetzung ist aber, dass du tatsächlich Ausgaben hattest und diese auf Nachfrage nachweisen kannst. Anders als bei den Pauschalen hast du keinen Anspruch.
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