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Die 10 besten Steuertipps für Rentner

Die maximale Rückerstattung holen – so geht’s

Viele Ruheständler sind steuerpflichtig – und müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Doch das heißt nicht automatisch, dass sie auch Steuern zahlen müssen. Wir haben die 10 wichtigsten Steuertipps für Rentner zusammengestellt.

Kurz & knapp

  • Auch Rentner können Steuern sparen
  • Kosten rund um die Gesundheit, Haushalt und Vorsorgen senken die Steuer
  • Rentner können die Steuererklärung mit WISO Steuer automatisch ausfüllen lassen und Geld vom Staat zurückholen.
  1. Spenden

Zuwendungen an Kirche, Wohlfahrtsverbände oder Parteien senken deine Steuer. Bei Spenden bis 300 Euro (200 Euro bis 2022) reicht eine Kopie des Kontoauszugs als Nachweis der Zahlung aus. Bei höheren Spenden musst du den offiziellen Spendenbeleg nach amtlichem Vordruck nachweisen können, wenn das Finanzamt nachfragt.

Bist du dem Spendenaufruf einer Fernsehsendung nachgekommen? Bei solchen Anrufaktionen werden die Spenden häufig über die Telefonrechnung abgerechnet. Lege der Steuererklärung einfach eine Kopie deiner Telefonrechnung bei, um die Zahlung nachzuweisen.

  1. Krankheitskosten

Selbst getragene Ausgaben für Ihre Gesundheit kannst du als außergewöhnliche Belastungen abziehen – soweit die Kosten die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Meist haben Senioren keine Kinder, für die Sie Kindergeldanspruch haben, in diesem Fall tragen sie mindestens 4 Prozent der Gesamteinkünfte selbst. Erst wenn die Krankheitskosten höher sind, ergibt sich ein Steuervorteil. Es lohnt sich daher, alle Ausgaben in die Steuererklärung einzutragen.

Abzugsfähig sind zum Beispiel Kosten für verschriebene Medikamente, Zahnersatz, Brillen, Hilfsmittel wie Prothesen oder Krankenhausaufenthalte, aber auch Batterien für Hörgeräte. Erstattungen der Krankenkasse müssen Sie hier abziehen. Zudem dürfen Sie auch den selbst gezahlten Anteil für Kurkosten oder Physiotherapie absetzen. Lass dir aber vor Kurantritt unbedingt ein amtsärztliches Attest ausstellen, welches bescheinigt, dass dieser Aufenthalt medizinisch notwendig ist.

Ein weiterer Steuertipp für Rentner: Kosten in einem Jahr bündeln. So hast du bessere Chancen, die Steuerlast zu senken, weil der zumutbare Eigenanteil überschritten wird.

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  1. Hausnotrufsystem

Rentner, die allein im eigenen Haushalt wohnen und ein Hausnotrufsystem eingerichtet haben, können dieses auch steuerlich berücksichtigen – als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen. Dabei werden 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro, direkt von deiner Steuerschuld abgezogen. (Finanzgericht Baden-Württemberg, 2 K 323/20).

In betreuten Einrichtungen waren die Kosten für das Hausnotrufsystem auch bereits vorher abzugsfähig (VI R 18/14).

  1. Pauschale Fahrtkosten bei Behinderung

Neben dem Behindertenpauschbetrag können Rentner auch Fahrtkosten steuerlich abziehen. Dafür muss ein Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent oder mindestens 70 Prozent mit Merkzeichen G oder aG vorliegen. Dann kannst du pauschal 900 Euro absetzen.

Bei Merkzeichen „aG“, „Bl“, „TBl“ oder „H“ kannst du für alle Privatfahrten bis zu insgesamt 15.000 Kilometer je 30 Cent von der Steuer absetzen. Dem Finanzamt musst du dafür entweder ein Fahrtenbuch vorlegen oder die Fahrten mit einer Inspektionsrechnung nachweisen. Sind beide Ehepartner behindert, können die Kosten doppelt abgezogen werden, selbst wenn ihr nur ein gemeinsames Auto benutzt.

Neu ab 2021: Menschen mit diesen Graden der Behinderung steht neben dem Behinderten-Pauschbetrag die Fahrtkostenpauschale ab 2021 gesetzlich zu. Anders als 2020 müssen Sie für das Jahr 2021 dann keine Nachweise mehr erbringen.

  1. Werbungskosten

Von deiner Rente erhältst du eine Pauschale von 102 Euro automatisch steuerfrei. Kannst du höhere Ausgaben wie Kosten für Rentenberater nachweisen, so erkennt das Finanzamt auch diese Ausgaben an. Absetzbar sind beispielsweise: Gewerkschaftsbeiträge, Kontoführungsgebühren, Rechtsberatungs- und Prozesskosten, die Sie im Zusammenhang mit der Beantragung der Rente tragen mussten, aber auch Steuerberatungskosten, etwa für WISO Steuer.

  1. Haushaltshilfe

Kosten für eine Haushaltshilfe oder einen ambulanten Pflegedienst, der in die Wohnung kommt, dürfen Rentner in der Steuererklärung angeben. Dafür kannst du 20 Prozent der Lohnzahlungen bzw. der Rechnung von maximal 20.000 Euro im Jahr steuermindernd ansetzen. Berücksichtigt werden davon 20 Prozent, also maximal 4.000 Euro.

Bei Anstellung auf Minijob-Basis beträgt die Anrechnung ebenfalls 20 Prozent, maximal jedoch 510 Euro. Ausgaben für Essen auf Rädern können nicht als haushaltsnahe Dienstleistung, jedoch als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden (14 K 1226/10).

  1. Pflegeheim

Die Unterbringung in Pflege-, Altenheim oder einer Seniorenresidenz kann ein Loch in den Geldbeutel reißen. In bestimmten Fällen dürfen Senioren die Kosten aber als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abziehen. Und zwar dann, wenn sie nachweislich wegen Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Krankheit im Heim untergebracht werden müssen. Wichtig: Die Pflegebedürftigkeit müssen Sie dem Finanzamt nachweisen. Hierfür muss mindestens ein Pflegegrad zwischen II und V bestehen.

Nicht absetzbar sind allerdings die Kosten als außergewöhnliche Belastung dann, wenn du aus altersbedingten Gründen ins Heim gezogen bist. Hier kannst du Ausgaben höchstens im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistung angeben, zum Beispiel für Koch- oder Putzhilfe.

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  1. Versicherungsbeträge

Rentner, die eine gesetzliche Rente beziehen, sollten dem Finanzamt in der Steuererklärung jeden Cent für Versicherungsbeiträge auflisten. Dabei sind folgende Arten zu unterscheiden:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beitragszahlungen sind in Höhe der Grundversorgung voll als Sonderausgaben abziehbar.
  • Sonstige Versicherungsbeiträge: Beiträge (Kfz-Haftpflicht, Privathaftpflicht, etc.) wirken sich steuerlich nur aus, wenn die Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung 1.900 Euro bei Ledigen und 3.800 Euro bei Ehepaaren pro Jahr nicht übersteigen.
  1. Altersentlastungsbetrag

Rentnern, die das 64. Lebensjahr vollendet haben und nebenbei arbeiten, steht der Altersentlastungsbetrag zu. Egal ob du Geld aus Nebenjob, Vermietung, Kapitalerträgen oder selbstständiger Arbeit dazu verdienst– bis zu diesem Freibetrag bleiben deine Einkünfte steuerfrei. Der Altersentlastungsbetrag wird ab dem 64. Lebensjahr für dich festgesetzt und ändert sich ein Leben lang nicht.

Seine Höhe hängt von dem Jahr ab, in dem du deinen 65. Geburtstag feierst. War es bei dir im Jahr 2020 der Fall, beträgt der Altersentlastungsbetrag 16 Prozent der Gesamteinkünfte, maximal aber 760 Euro.

  1. Unterhaltsleistungen

Unterstützt du dein Kind finanziell? Dann kannst du das bis zum Unterhaltshöchstbetrag in der Steuererklärung ansetzen. Voraussetzung ist, dass du für das Kind kein Kindergeld mehr erhältst und es kein eigenes Vermögen über 15.500 Euro hat. Hatte es im Jahr eigene Einkünfte über 624 Euro, werden diese von dem Höchstbetrag abgezogen. Die von dir getragenen Kosten weist du durch Kontoauszüge nach.

Steuertipps für Rentner auf einen Blick: Was kann ich von der Steuer absetzen?

  • Spenden
  • Krankheitskosten
  • Pauschale Kontoführungsgebühr
  • Werbungskosten
  • Haushaltshilfe
  • Kur
  • Pflegeheim
  • Pflegekosten
  • Versicherungsbeiträge
  • Pauschale Fahrtkosten bei Behinderung
  • Unterhaltsleistungen
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Steuerberatungskosten, zum Beispiel die Kosten für WISO Steuer
  • Schuldzinsen zum Beispiel für Kredite
  • Rechtsberatung – und Prozesskosten, die in Zusammenhang mit der Beantragung der Rente entstanden sind
  • Renten- & Versicherungsberater, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung stehen
  • Ehrenamtspauschale

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