
Urteil vom 20.10.2010, I R 117/08
Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen „Spin-off“ für den inländischen Privatanleger – Urteilsaufhebung nach Änderung des Verfahrensgegenstandes während des Revisionsverfahrens – Verfassungswidrigkeit von Vollzugsmängeln nur bei Verantwortlichkeit des Gesetzgebers
Leitsätze
1. Teilt eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft ihren Anteilseignern im Wege eines sog. Spin-off Aktien ihrer ebenfalls US-amerikanischen Tochtergesellschaft zu, so führt dies bei einem inländischen Anteilseigner nur dann zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag, wenn sich die Zuteilung nach US-amerikanischem Handelsrecht und Gesellschaftsrecht als Gewinnverteilung –und nicht als Kapitalrückzahlung– darstellt .
2. Ein Kapitalertrag aus der Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der in dem Zeitpunkt Anteilseigner der Kapitalgesellschaft war, in dem nach Maßgabe des für die Kapitalgesellschaft geltenden ausländischen Rechts der den Auszahlungsanspruch begründende Rechtsakt stattgefunden hat. Fehlt es an einem solchen Rechtsakt, so ist insoweit der Zeitpunkt der Ausschüttung maßgeblich .
Tatbestand
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
Entscheidungsgründe
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
+ Hier gibt es noch keine Kommentare
eigener Kommentar