30. Oktober 2011 von Hartmut Fischer
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Wie oft darf die Band proben?

Wie oft darf die Band proben?

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30. Oktober 2011 / Hartmut Fischer
 

„Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden“ reimte schon Wilhelm Busch. Tatsächlich führt Musik – oder was er einzelne dafür hält – häufig zu Streitereien zwischen den Nachbarn. So musste jetzt das Landgericht Mainz darüber entscheiden, ob, wie oft und wie lange eine Band proben darf.

Im Streitfall ging es um eine Band, die regelmäßig in einem Einfamilienhaus probte. Das Haus gehörte einem der Bandmitglieder. Die Proben fanden zweimal pro Woche statt. Normalerweise wurde zwischen 18:00 Uhr und 20:00 Uhr geprobt. In Ausnahmefällen wurde auch mal bis 20:30 Uhr musiziert.

Diese Proben störten einen Nachbarn, der den Hauseigentümer verklagte und verlangte, dass weniger geprobt werden solle. Er fühle sich durch das laute Musizieren und das Schlagzeugspiel seines Nachbarn gestört.

Das Amtsgericht wies die Klage als viel zu ungenau ab. Grundsätzlich müsse der Kläger aber die Proben  in den angegebenen Zeiten hinnehmen. Außerdem hatte ein Sachverständiger auf der Terrasse des Proben-Gegners nur geringe Lärmbelästigungen feststellen können.

Das Gericht führte aus, dass das nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis allen Beteiligten das Recht einräume, ihren Interessen nachzugehen. Dabei müsse allerdings aufeinander Tücksicht genommen werden. Der Musiker probe jedoch nicht zu häufig und sei dabei auch übermäßig laut. Bei geschlossenen Fenstern sei der Hobbymusiker in der Wohnung seines Nachbarn kaum oder gar nicht zu hören.

Garfik: (c) Stefan Bayer / www.pixelio.de

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