3. November 2011 von Hartmut Fischer
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Neue Trinkwasserverordnung

Neue Trinkwasserverordnung

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3. November 2011 / Hartmut Fischer

Wenn keine anderen Getränke in der Nähe sind, löscht auch ein kräftiger Schluck aus dem Wasserhahn den Durst. Doch über das Wasser können auch Krankheitserreger übertragen werden. Um die Bürger hiervor zu schützen gibt es in Deutschland die Trinkwasserverordnung, die mit Wirkung vom 01.11.2011 novelliert wurde.

Betroffen sind hiervon Mieter, die über eine zentrale Anlage zur Warmwasserbereitung verfügen, wenn diese Anlage mehr als 400 Liter fasst. Das dürfte in den meisten Fällen erst bei Mietgebäuden ab vier Wohneinheiten der Fall sein.

Die betroffenen Vermieter sind verpflichtet, die Warmwasserbereitungsanlagen jedes Jahr auf Legionellen prüfen zu lassen. Die Kosten für eine solche Untersuchung schätzen Experten bei einem Haus mit acht Wohnungen auf etwa 200,00 €. Die Untersuchung darf ausschließlich von registrierten Unternehmen durchgeführt werden. Wer hierfür zugelassen ist, erfährt man bei den Landesgesundheitsministerien beziehungsweise bei den Gesundheitsämtern.

Vermieter von Mehrfamilienhäusern sind verpflichtet, vorhandene Wasserverteilungssysteme zu melden. Die Meldung muss gegenüber dem Gesundheitsamt erfolgen. Auch Änderungen an den Anlagen müssen den Gesundheitsbehörden mitgeteilt werden.

Hintergrund der verschärften Bestimmungen ist die These von Gesundheitsexperten, nach der Mehrfamilienhäuser die Brutstelle der gefährlichen Legionellen-Bakterien sind. Hierbei handelt es sich derzeit jedoch lediglich um eine These – Beweise hierfür können erst in der Zukunft erbracht werden.

Foto: (c) Wolfgang Dirscherl / www.pixelio.de

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