9. November 2011 von Hartmut Fischer
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Vorsicht bei Komplettangeboten im Netz!

Vorsicht bei Komplettangeboten im Netz!

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9. November 2011 / Hartmut Fischer

Der Traum von der eigenen Immobilie kann sich schnell zum Albtraum entwickeln, wenn die Kosten während der Bauphase explodieren. Dieser Falle versucht man häufig zu entgehen, indem man auf ein Fertigobjekt zurückgreift, das man nicht selten per Internet sucht und findet. Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE) im deutschen Anwaltverein (DAV) warnt jedoch: Auch hier kann sich die Bauphase zum wahren Horrortrip entwickeln. 

„Die Traumhäuser aus dem Internet haben fast immer einen Haken“, warnt Baurechtsanwältin Sabina Böhme „Die meisten Angebote sind nämlich so genannte Franchise-Offerten. Beim Franchising stellt ein Franchisegeber einem Franchisenehmer die Nutzung seines Geschäftskonzepts gegen Entgelt zur Verfügung. Franchising ist ein in vielen Bereichen gängiges Geschäftsmodell. Nur geht es beim Hausverkauf eben nicht um Sandwiches oder Hackfleischbratlinge, sondern um teure Immobilien! Bauherren können hier gar nicht vorsichtig genug sein“, warnt die Baufachanwältin.

Bevor Sie den Bauvertrag unterschreiben, sollten Sie unter anderem klären, mit wem Sie eigentlich bauen. Im Netz wird das Haus meist vom Franchisegeber angeboten. Er hat das Hausmodell entwickelt. Gebaut wird es aber vom Franchisenehmer – meist ein Bauunternehmen in der Region. Die Qualität dieser Franchisenehmer ist in viele Fällen sehr unterschiedlich.

Ziehen Sie deshalb Erkundigungen über Ihren Vertrags-Partner ein. Prüfen Sie, welchen Leumund die Gesellschaft oder der Inhaber der Einzelfirma hat. Denn letzten Endes kommt es auf die Leistungsfähigkeit des Vertragspartners an. „Der Franchisegeber spielt in diesem Vertragsverhältnis bei der Errichtung des Einfamilienhauses keine direkte Rolle. Auch die Solvenz des Franchisegebers ist unerheblich, es kommt allein auf die des eigenen Vertragspartners an. Das heißt im Umkehrschluss: Für Schlechtleistungen, mangelhafte Bauausführungen oder Schäden im Zusammenhang mit der Ausführung haftet allein der tatsächliche Vertragspartner und nicht der Franchisegeber“, erläutert die Baufachanwältin.

Alle Versprechungen über Planungs- und Finanzierungssicherheiten, Qualitätssicherung oder Sicherungen im Fall der Insolvenz, die der Franchisegeber im Internet oder auf Prospekten macht, spielen keine Rolle. Der Bauherr muss alle Details mit dem eigenen Vertragspartner, dem Franchisenehmer, vertraglich vereinbaren. Und er sollte sich unbedingt durch eine Bürgschaft oder Versicherungszertifikate absichern – und sich diese auch aushändigen lassen.

Die ARGE Baurecht empfiehlt allen Bauherren, bei Offerten im Internet zunächst alle Veröffentlichungen genau zu lesen und dann den Vertrag, der tatsächlich abgeschlossen werden soll, unbedingt vor der Unterschrift vom Baufachanwalt prüfen zu lassen. Nur so lassen sich unliebsame Überraschungen vermeiden.

Foto: (c) Rainer Sturm / www.pixelio.de

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