Aufenthaltsräume: Küchen und Wohnküchen werden anerkannt
 
                            
                                Aufenthaltsräume: Küchen und Wohnküchen werden anerkannt
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Seit 01.09.2025 gelten für das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“ neue Regelungen, mit denen der Bau von bezahlbarem, klimafreundlichem Wohnraum gefördert werden soll. Danach werden jetzt auch Küchen und Wohnküchen als Aufenthaltsräume anerkannt.
Auch Küchen gelten als Aufenthaltsräume
Das Förderprogramm stuft jetzt auch Küchen und Wohnküchen als Aufenthaltsräume ein. Um ein günstiges Darlehen zu bekommen, verlangt das Förderprogramm eine Mindestanzahl von Aufenthaltsräumen (Räume ab 10 m² für maximal zwei Personen). Die Anzahl der Räume richtet sich nach der Wohnfläche der Immobilie:
| Anzahl Räume | Wohnfläche in m² | |
| Standard | Rollstuhlgerecht | |
| 1 x | bis 40 | bis 55 | 
| 2 x | bis 55 | bis 70 | 
| 3 x | bis 70 | bis 85 | 
| 4 x | bis 85 | bis 100 | 
| Weiterer Raum | bis 15 | bis 15 | 
Baukostenvergleichswert angehoben
Neben der Anerkennung der Küchen als Aufenthaltsräume wurde auch der Baukostenvergleichswert um 18 % angehoben. Bei diesem Wert handelt es sich um einen Referenzwert für Bauk-die Baukosten eines Gebäudes in Standardausführung. Mit dem Baukostenvergleichswert soll verhindert werden, dass das Förderprogramm für überhöhte oder unrealistische Kosten in Anspruch genommen wird.
Für den Nachweis der Einhaltung des Kostengrenzwerts stellt das Bundesbauministerium ein Berechnungstool zur Verfügung.
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