22. Oktober 2025 von Hartmut Fischer
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Aufenthaltsräume: Küchen und Wohnküchen werden anerkannt

Aufenthaltsräume: Küchen und Wohnküchen werden anerkannt

© InfinitumProdux / Vecteezy

22. Oktober 2025 / Hartmut Fischer

Seit 01.09.2025 gelten für das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“ neue Regelungen, mit denen der Bau von bezahlbarem, klimafreundlichem Wohnraum gefördert werden soll. Danach werden jetzt auch Küchen und Wohnküchen als Aufenthaltsräume anerkannt.

Auch Küchen gelten als Aufenthaltsräume

Das Förderprogramm stuft jetzt auch Küchen und Wohnküchen als Aufenthaltsräume ein. Um ein günstiges Darlehen zu bekommen, verlangt das Förderprogramm eine Mindestanzahl von Aufenthaltsräumen (Räume ab 10 m² für maximal zwei Personen). Die Anzahl der Räume richtet sich nach der Wohnfläche der Immobilie:

Anzahl Räume

Wohnfläche in m²

 

Standard

Rollstuhlgerecht

1 x

bis 40

bis 55

2 x

bis 55

bis 70

3 x

bis 70

bis 85

4 x

bis 85

bis 100

Weiterer Raum

bis 15

bis 15

Baukostenvergleichswert angehoben

Neben der Anerkennung der Küchen als Aufenthaltsräume wurde auch der Baukostenvergleichswert um 18 % angehoben. Bei diesem Wert handelt es sich um einen Referenzwert für Bauk-die Baukosten eines Gebäudes in Standardausführung. Mit dem Baukostenvergleichswert soll verhindert werden, dass das Förderprogramm für überhöhte oder unrealistische Kosten in Anspruch genommen wird.

Für den Nachweis der Einhaltung des Kostengrenzwerts stellt das Bundesbauministerium ein Berechnungstool zur Verfügung.


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