Wenn der Mieter kündigt
Wenn der Mieter kündigt
© nuttawan jayawan / vecteezy
Im Gegensatz zur Kündigung durch den Vermieter ist die Kündigung durch den Mieter einfacher. Es gibt nur wenige Vorschriften, die der Mieter einhalten muss.
Die Kündigung durch den Mieter
Der Mieter muss seine Kündigung nicht begründen. Sie muss in „Schriftform“ – mit Originalunterschrift – erfolgen. Eine mündliche Kündigung oder die Kündigung auf elektronischem Weg ist nicht zulässig. Wenn der Mietvertrag von mehreren Personen unterschrieben wurde, müssen auch alle das Kündigungsschreiben unterzeichnen.
Wenn der Mietvertrag mit mehreren Vermietern geschlossen wurde, müssen diese auch alle über die Kündigung informiert werden. Das bedeutet:
- Jeder Vermieter muss im Kündigungsschreiben genannt werden („An Herrn Mustermann, Frau Testerich und Herrn Alternativius“).
- Wenn alle Vermieter im Kündigungsschreiben genannt sind, kann das Schreiben an alle Vermieter versandt werden. Haben alle Vermieter dieselbe Adresse, reicht ein Schreiben. Sonst muss das Schreiben an alle Vermieter versandt werden.
- Bei mehreren Schreiben müssen alle von dem/den Mieter/n unterschrieben werden. Eine Kopie reicht nicht aus.
- Wurde ein Vermieter im Mietvertrag oder später schriftlich als Verwalter eingesetzt, reicht es, wenn dieser Verwalter das Schreiben erhält.
Kommt es zu einem Rechtsstreit, muss der Mieter beweisen, dass der Vermieter die Kündigung erhalten hat.
Kündigungsfrist
Auch für den Mieter gilt für die Kündigung eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten (§ 573c BGB). Das Kündigungsschreiben muss bei dem/den Vermieter/n spätestens am dritten Werktag eines Monats vorliegen. Trifft es später ein, beginnt die Frist einen Monat später. Die Kündigungsfrist läuft immer bis zum Ende eines Monats.
Beispiel:
| Eintreffen des Kündigungsschreibens | Kündigungsfrist beginnt am | Kündigungsfrist endet am |
| Dienstag, 03.02.2026 | 01.02.2026 | 30.04.2026 |
| Donnerstag, 05.02.2026 (4. Werktag im Februar!) |
01.03.2026 | 31.05.2026 |
Nach der Kündigung bis zum Auszug
Das Mietverhältnis endet mit dem im Kündigungsschreiben angegebenen Termin (wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt wurden). Bis dahin muss der Mieter die Miete und Nebenkostenvorauszahlungen oder -pauschalen weiterhin bezahlen.
Außerdem muss der Mieter im zumutbaren Umfang erlauben, dass unter anderem Mietinteressenten die Wohnung besichtigen.
Welche Renovierungen der Mieter übernehmen muss, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Leider hat die Rechtsprechung eine ganze Reihe von Formulierungen inzwischen „gekippt“.
Rückgabe der Wohnung
Der Mieter muss die Wohnung besenrein und komplett geräumt übergeben. Mieter und Vermieter protokollieren gemeinsam die Wohnungsübergabe. Das Protokoll wird vom Mieter und vom Vermieter unterschrieben.