6. Februar 2026 von Hartmut Fischer
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Grundsteuer-Erlass: Antrag bis 31.03.2026 stellen

Grundsteuer-Erlass: Antrag bis 31.03.2026 stellen

© Denys Hrishyn / Vecteezy

6. Februar 2026 / Hartmut Fischer

Nach § 33 GrStG (Grundsteuergesetz) haben Immobilieneigentümer die Möglichkeit, dass ihnen zumindest ein Teil der Grundsteuer erlassen wird. Hierfür müssen jedoch eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt werden. Besonders wichtig: Entsprechende Anträge müssen bis 31. März bei der Kommune vorliegen.

Weniger Einnahmen – weniger Grundsteuer

Um in den Genuss eines Grundsteuererlasses zu kommen, muss der Immobilieneigentümer allerdings erhebliche Einnahmenverluste hingenommen haben. 25 % der Grundsteuer werden erlassen, wenn der Rohertrag um mehr als 50 % gesunken ist. Fiel der Rohertrag komplett aus, wird die Grundsteuer um 50 % gekürzt. Aber auch wenn der Immobilieneigentümer nichts verdiente, muss er immer noch die Hälfte der Grundsteuer bezahlen.

Antrag muss begründet werden

Der Antragsteller muss nachweisen, dass er Einbußen beim Rohertrag hatte. Gründe für Einnahmeausfälle können insbesondere sein:

• Kein Mieter trotz Bemühungen gefunden.
• Brand-, Wasser- oder andere Gebäudeschäden
• Behördliche Anordnung

Der Antragsteller muss die Angaben belegen. Bei langem Leerstand legt der Vermieter etwa Kopien der von ihm geschalteten Anzeigen oder Interneteinträge vor. Bei Wohnungsschäden können Gutachten, Fotos usw. vorgelegt werden. Obwohl eine behördliche Anordnung bei der Kommune vorliegen sollte, fügt der Antragsteller doch besser eine Kopie bei.

Antrag bei der Kommune stellen.

Der Antrag auf Grundsteuer-Erlass muss spätestens am 31.03.2026 bei der Kommune vorliegen (nicht beim Finanzamt). Sollte die Kommunalverwaltung über keine Vordrucke verfügen, sollte man den Antrag formlos stellen. Hier ein Musterschreiben:

Absender: Vor- und Nachname, Anschrift des Antragstellers
Empfänger: Name der Gemeinde oder Stadt und zuständige Behörde – die Informationen findet man auf dem Grundsteuerbescheid oder auf der Website der Stadt unter „Steuern & Abgaben“ à „Grundsteuer“.
Betreff: Antrag auf Erlass der Grundsteuer gemäß § 33 Grundsteuergesetz
Objekt: Adresse des Grundstücks, ggf. Wohnungsnummer
Aktenzeichen/Kassenzeichen des Grundsteuererlasses: (falls bekannt)
Grundsteuerjahr:  2025
Anrede Sehr geehrte Damen und Herren
[alternativ Anrede des Sachbearbeiters, wenn bekannt]
Antrag: hiermit beantrage ich den Erlass der Grundsteuer gemäß § 33 Grundsteuergesetz für das oben genannte Grundstück für das Jahr [Jahr].
Begründung Im genannten Kalenderjahr kam es zu einem erheblichen Ertragsausfall, der von mir nicht zu vertreten war. Der Rohertrag des Grundstücks war 2025 um mehr als 50 % gemindert/ vollständig ausgefallen.
Ursache hierfür war …
(z. B. länger andauernder Leerstand trotz nachweislicher Vermietungsbemühungen; Unbewohnbarkeit infolge eines Schadens; behördliches Nutzungsverbot).
Ich habe alle zumutbaren Maßnahmen zur Erzielung von Einnahmen ergriffen. Der Ertragsausfall beruhte nicht auf eigenem Verschulden.
Ich bitte um Prüfung meines Antrags und um Erlass der Grundsteuer in gesetzlich vorgesehener Höhe.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift] [Name]

Anlagen: Aufstellung der Leerstandszeiten
und je nach Grund des Leerstands beispielsweise
Nachweise zu Vermietungsbemühungen (Inserate, Maklerauftrag)
Schadensberichte, Gutachten,
Behördenanordnungen, Bescheide

 

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