25. Januar 2012 von Hartmut Fischer
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Verlängerte Kündigungssperrfristen in NRW

Verlängerte Kündigungssperrfristen in NRW

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25. Januar 2012 / Hartmut Fischer

In Nordrhein-Westfalen wird es wieder eine Kündigungssperrfrist­verordnung zum Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf geben.

Die am 24.01.2012 im Kabinett beschlossene Verordnung verlängert die Sperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen des Vermieters. Die Kündigungsfristen verlängern sich damit in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum gefährdet ist, von drei auf bis zu acht Jahre.

In NRW gelten künftig für insgesamt 37 Kommunen verlängerte Kündigungssperrfristen. Die Verordnung wird in Kürze mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten. Betroffen sind:

  • Verlängerung auf 8 Jahre: Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster
  • Verlängerunf auf  5 Jahre:
    Im Regierungsbezirk Arnsberg: Dortmund, Hattingen
    Im Regierungsbezirk Detmold: Leopoldshöhe, Paderborn
    Im Regierungsbezirk Düsseldorf: Bedburg-Hau, Emmerich, Kerken, Kranenburg, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Niederkrüchten, Ratingen, Willich
    Im Regierungsbezirk Köln: Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Herzogenrath, Leverkusen Lindlar, Neukirchen-Seelscheid, Niederkassel, Rheinbach, Roetgen, Siegburg, Wachtberg, Weilerswist, Würselen
    Im Regierungsbezirk Münster: Bottrop, Drensteinfurt, Ostbevern, Waltrop
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