2. Juni 2014 von Hartmut Fischer
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Auch während der WM gilt für Privatleute die Nachtruhe

Auch während der WM gilt für Privatleute die Nachtruhe

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2. Juni 2014 / Hartmut Fischer

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Viele Fußballfans sind hellhörig geworden, als bekannt wurde, dass die Lärmschutz-Regeln in Deutschland während der Fuball-WM gelockert wurden. Doch Vorsicht: Die Zugeständnisse betreffen ausschließlich öffentliche Veranstaltungen (Public Viewing) – nicht für private Fußball-Feste.

Den Kommunen wird für die Fußball-Weltmeisterschaft freigestellt, sogenannte Public Viewing Veranstaltungen auch über 22:00 Uhr hinaus zu genehmigen. Ja, die Veranstaltungen können sogar bis nach Mitternacht durchgeführt werden. Doch davon lassen sich keine Sonderrechte für die private Fußball-Party ableiten.

Für private Treffen gilt die Nachtruhe ab 22:00 Uhr. Danach darf nur noch in Zimmerlautstärke gejubelt werden. Bei wiederholten Störungen der Nachtruhe kann der Mieter unter Umständen eine Mietminderung durchsetzen. 

(Foto: (c) Gisela Peter / www.pixelio.de

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