Balkonkraftwerk: Wo sind die Grenzen?

Balkonkraftwerk: Wo sind die Grenzen?
© Siraphol Siricharattakul / Vecteezy
Das sogenannte Solarpaket vereinfacht es dem Mieter, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Die Möglichkeiten des Vermieters, den Aufbau dieser Minikraftwerke zu verhindern, sind mehr als begrenzt.
Zustimmung zu baulichen Veränderungen
Sind für ein Balkonkraftwerk bauliche Veränderungen erforderlich, muss der Vermieter in den meisten Fällen zustimmen (§ 554 BGB). Nur eine für den Vermieter unzumutbare Veränderung kann untersagt werden. Ein grundsätzliches Verbot von Balkonkraftwerken ist nicht erlaubt. Auch Regelungen im Mietvertrag, die ein generelles Verbot oder andere Vereinbarungen zuungunsten des Mieters enthalten, wären unwirksam.
Mieter muss um Erlaubnis fragen
Die Montage eines Balkonkraftwerkes kann in den meisten Fällen nicht untersagt werden, aber der Mieter muss dennoch den Vermieter vor dem Einbau eines Kraftwerks um Erlaubnis fragen. Verweigert der Vermieter seine Zustimmung, kann der Mieter die Genehmigung einklagen.
Wann kann ein Balkonkraftwerk untersagt werden?
Mögliche Gründe für die Verweigerung der Zustimmung könnten sein:
- Der Einbau führt zu allgemeinen Gefahren.
- Die Gebäudesubstanz wird in großem Umfang beschädigt (insbesondere bei gefährlichen Eingriffen in die Gebäudesubstanz).
- Die Montage des Kraftwerks würde Denkmalschutzbestimmungen verletzen.
- Verstoß gegen Brandschutz
- VDE-Verstöße – beispielsweise bei den Anschlüssen.
- Beeinträchtigungen oder andere Nachteile anderer Mieter (hierbei muss es sich aber um einen erheblichen Einfluss handeln).
Natürlich müssen für die Montage auch die technischen Voraussetzungen in der Mietwohnung bestehen. Je nachdem, wo ein Balkonkraftwerk installiert wird (zum Beispiel an der Fassade hängend oder auf dem Dach platziert) muss unter Umständen zunächst die Statik geprüft werden. Die Installation inklusive der Einhaltung aller Sicherheitsstandards muss fachgerecht erfolgen. Hierfür trägt der Mieter die Verantwortung.
Werden vom Mieter die einschlägigen Normen (siehe nächster Absatz) für Balkonkraftwerke nicht eingehalten, kann der Vermieter die Anschaffung ablehnen oder den Rückbau eines bereits installierten Kraftwerks verlangen. Die damit verbundenen Kosten gehen zulasten des Mieters. Unter Umständen ist es ratsam, den Einbau des Balkonkraftwerkes von einem Elektrofachbetrieb vornehmen oder zumindest kontrollieren zu lassen.
Darauf müssen Mieter achten
Für die fachgerechte, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Montage eines Balkonkraftwerkes zeichnet der Mieter verantwortlich. Er muss sich entsprechend informieren. Die Gesellschaft für Sonnenenergie (D GS) unterhält einen „Steckersolar-Monitor“, der auf dem aktuellen Stand der Anforderungen gehalten wird.