28. Oktober 2023 von Hartmut Fischer
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Bauarbeiten und Baumschutz

Bauarbeiten und Baumschutz

© Valeriy Voennyy / Vecteezy

28. Oktober 2023 / Hartmut Fischer

Befürchtet ein Grundstückseigentümer, dass durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück die Wurzeln des auf seinem Grundstück befindlichen Baumbestandes beschädigt werden, gibt ihm dies nicht das Recht, das Nachbargrundstück zu betreten. Zu diesem Ergebnis kam das Amtsgericht Hannover in einem Urteil (einstweilige Verfügung) vom 16.10.2023 (Aktenzeichen 435 C 8845/23).

bauarbeiten vom nachbarn verhindert

In dem Verfahren ging es um eine Klage, die ein Grundstückseigentümer gegen seinen Nachbarn  eingereicht hatte. Er wollte auf seinem Gelände ein neues Gebäude errichten. Nachdem er auch die entsprechende Baugenehmigung besaß., begannen die Bauarbeiten. Auf dem Areal des Nachbarn befanden sich diverse Bäume. Darunter auch eine Birke, deren Wurzeln auch bis auf das Nachbargrundstück reichten.

Der Nachbar mit dem Baumgrundstück betrat zweimal das Grundstück, auf dem neu gebaut wurde. Er behinderte dort die Bauarbeiten. Vor Gericht begründete er sein Eingreifen damit, dass seiner Meinung nach die Wurzeln seines Baumbestandes gefährdet wurden. Er sei davon ausgegangen, dass die in der Baugenehmigung festgelegten Bestimmungen zum Schutz der benachbarten Gehölze, Bäume und Hecken missachtet wurden. Durch die Bauarbeiten wäre es dann zu irreparablen Schäden am Wurzelwerk seiner Bäume gekommen.

Amtsgericht: Nachbar darf grundstück nicht betreten

Das Amtsgericht  entsprach dem Bauherrn und verbat dem Baumeigentümer das Behindern der Bauarbeiten auf dem  Nachbargrundstück. In seiner Begründung stellte das Gericht klar, dass schon das bloße Betreten eines Grundstücks durch unbefugte Personen ohne Einverständnis des Grundstücks-Besitzers unzulässig ist. Die Begründung des Bauminhabers spiele hierbei keine Rolle.

Der Baumeigentümer hätte zur Durchsetzung etwaiger Ansprüche ein zivilgerichtliches Verfahren einleite müssen. Alternativ hätte er ein behördliches Eingreifen – im Extremfall durch verwaltungsrechtliche Rechtschutz – durchsetzen können.


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