17. Februar 2011 von Hartmut Fischer
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Bis 31.03.2011 kann man noch Steuer sparen!

Bis 31.03.2011 kann man noch Steuer sparen!

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17. Februar 2011 / Hartmut Fischer

Jahr für Jahr verschenken Besitzer von Mietimmobilien bares Geld. Denn immer dann, wenn es im abgelaufenen Jahr erhebliche Mietausfälle gegeben hat, kann man bis zum 31. März einen teilweisen Erlass der Grundsteuer beantragen.

Die Erträge müssen allerdings mindestens um 50 % eingebrochen sein. Dann kann man einen Grundsteuererlass von 25 % erwarten. Fallen  die Erträge ganz aus, wird die Grundsteuer um 50 % gekürzt.  Wer hier kein Geld verschenken will, muss für das Jahr 2010 bis spätestens 31.03.2011 einen formlosen Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen. In den Stadtstaaten muss der Antrag bis dahin bei den zuständigen Finanzämtern eingehen.

Natürlich darf die finanzielle Verschlechterung nicht vom Eigentümer selbst herbeigeführt worden sein. Die Einbuße wird auf der Basis der tatsächlich vereinbarten oder der ortsüblichen Miete ermittelt. Leerstandszeiten, die wegen Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen eintreten, werden allerdings nicht berücksichtigt. Naturkatastrophen (Hochwasser, Blitzeinschlag, Sturmschäden usw.), die zu Mietausfällen führen, werden jedoch anerkannt.

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