Bürgergeld: Wenn das Jobcenter nicht mehr zahlt
Bürgergeld: Wenn das Jobcenter nicht mehr zahlt
© Sanhanat Pimpa / Veccteezy.
Viele Vermieter vermieteten an Bezieher von Bürgergeld, weil sie sich weitgehend darauf verlassen konnten, dass die Miete vom Jobcenter bezahlt wurde. In vielen Fällen wurde die Zahlung auch direkt auf das Konto der Vermieter überwiesen. Nach den nun geltenden verschärften Regelungen für Bürgergeldbezieher kann sich der Vermieter hierauf nicht mehr verlassen.
Bürgergeld-Sanktionen bei Fehlverhalten
Nach den neuen Regeln bekommen Bürgergeldbezieher beim unbegründeten Versäumnis eines Termins beim Jobcenter 30 % vom Bürgergeld abgezogen – bereits beim ersten Mal. Beim zweiten Versäumnis werden dann weitere 30 % gekürzt und beim dritten Mal wird das Bürgergeld komplett eingestellt.
Kürzungen von Bürgergeld gelten auch für die Miete
Die Kürzungen gelten auch für die Übernahme der Miete. Damit steigt die Gefahr für den Vermieter, dass die Miete nicht mehr gezahlt wird. Der Vermieter hat dann so gut wie keine Chance, an seine Miete zu kommen. Der Versuch, ein Räumungsverfahren durchzusetzen, ist langwierig, kostspielig und der Erfolg ist fraglich.
Vermieter trägt Risiko bei Bürgergeldkürzungen
Insbesondere private Hauseigentümer, die die Miete zur Finanzierung der Immobilie einsetzen, stehen dann vor einem großen Problem: Die Einnahme fällt aus – aber Nebenkosten, Kreditzinsen und Kosten für Erhaltungsmaßnahmen fallen weiter an.
So verständlich es auch sein mag, dass der Staat die arbeitsunwilligen Bürgergeldbezieher „an die Kandare“ nehmen will, sollte man doch auch bedenken, dass es für Bürgergeldbezieher, die unverschuldet die Leistungen erhalten, nun schwerer wird, eine Wohnung zu finden. Auch Vermieter werden unverschuldet vor Finanzierungsprobleme gestellt, wenn die Mietzahlungen ausfallen.
Direktüberweisung der Miete beantragen
Der Vermieter sollte auf jeden Fall beim Jobcenter beantragen, dass die Miete des Bürgergeldbeziehers direkt auf sein Konto überwiesen wird. Dann ist zumindest relativ sicher, dass die Miete erst ganz ausfällt, wenn dem Mieter sein Bürgergeld komplett gestrichen wurde.
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