Bundesfinanzhof hält Grundsteuer für verfassungskonform
Bundesfinanzhof hält Grundsteuer für verfassungskonform
© Hartmut Fischer / WortMacht
Der Bundesfinanzhof in München hat in zweiter Instanz über die Klagen von Immobilieneigentümern aus Köln, Berlin und Sachsen entschieden. Das Gericht stellte fest, dass die Neuregelung der Grundsteuer nicht verfassungswidrig ist.
Grundsteuer-Urteil zum „Bundesmodell“
Das Bzundesfinanzhof-Urteil gilt nur für das sogenannte „Bundesmodell“. Für Bundesländer mit einer eigenen Regelung (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen) gilt die Begründung weitgehend nicht.
Grundsteuer-Bescheide bleiben in Kraft
Die aktuellen Bewertungsregeln bleiben aufgrund der Entscheidung des Bundesfinanzhofs weiterhin in Kraft. Bescheide, die auf dieser Grundlage erlassen wurden, haben auch weiterhin rechtlichen Bestand. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und Haus & Grund Deutschland – die die Kläger unterstützten – kündigten jedoch schon an, dass man eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesfinanzhof-Urteil beim Bundesverfassungsgericht ebenfalls unterstützen würde.
Hier können Sie die Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs nachlesen.
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