3. Juli 2025 von Hartmut Fischer
Teilen

E-Mail an stillgelegte Adresse ist zugestellt

E-Mail an stillgelegte Adresse ist zugestellt

© Khunkorn Laowisit / Vecteezy

3. Juli 2025 / Hartmut Fischer

Vermieter und Mieter korrespondieren immer häufiger per E-Mail miteinander. In den meisten Fällen ist dies auch problemlos möglich. Was aber, wenn eine Vertragspartei eine Mail an die andere Partei sendet – und als Antwort die Mitteilung erhält, dass diese Adresse nicht mehr vom Empfänger genutzt wird? Mit dieser Frage befasste sich das Amtsgericht Hanau in einem Beschluss vom 03.03.2025 (Aktenzeichen 32 C 226/24).

E-Mail an „stillgelegte Adresse“

In dem Verfahren ging es um die Kostenaufteilung einer vom Vermieter angestrengten Klage. Er hatte dem Mieter eine Mieterhöhung per E-Mail angekündigt. Der Mieter erteilte seine Zustimmung – ebenfalls per Mail – fristgerecht. Er benutzte dabei die E-Mail-Adresse, über die der Vermieter die Erhöhung angekündigt hatte. Der Vermieter nutzte die Adresse jedoch nicht mehr. Er konnte aber immer noch darauf zugreifen. Eingehende Mails wurden automatisch über die Stilllegung der Adresse informiert.

Nach Ablauf der Zustimmungsfrist klagte der Vermieter auf die Zustimmung des Mieters. Die vom Mieter per Mail zugesandte Einwilligung betrachtete er als nicht zugegangen.

Amtsgericht: E-Mail war zugestellt

Dies sah das Amtsgericht Hanau anders. Die Zustimmung des Mieters sei fristgerecht auf dem Server unter einer existenten E-Mail-Adresse eingegangen. Für den Zugang der E-Mail war für das Gericht entscheidend, dass die Mail auf dem Empfangs-Server gespeichert ist. Ob der Empfänger die Mail lese oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Mieter hätte anderen Weg zur Mitteilung nutzen müssen

Das Gericht verweist aber ausdrücklich auf die Rücksichtnahmepflichten der Vertragspartner.  Der Mieter muss auf anderem, zumutbarem Weg zustimmen.  Er wusste, dass die Adresse nicht mehr genutzt wird.

Der Vermieter erklärte die Klage für erledigt, nachdem der Mieter seine Zustimmung zur Mieterhöhung wiederholt hatte. Das Gericht legte daraufhin fest, dass die Verfahrenskosten gegeneinander aufgehoben werden.


Was bedeutet es, wenn die Verfahrenskosten gegeneinander aufgehoben werden? Die Gerichtskosten werden geteilt.  Die  eigenen Kosten (Anwalt, evtl. Gutachter usw.) trägt jeder Beteiligte selbst.


 

 

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.