22. März 2022 von Hartmut Fischer
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Einbau von Funkwasserzählern

Einbau von Funkwasserzählern

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22. März 2022 / Hartmut Fischer

Es gibt weder gesundheitliche noch datenschutzrechtliche Gründe, die gegen den Einbau von Funkwasserzähler sprechen. So entschied der bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluss vom 07.03.2022 (Aktenzeichen 4 CS 21.2254).

Angst vor Gesundheitsschäden und Datenmissbrauch

In dem Verfahren wird es sich ein Hauseigentümer gegen die Anordnung, dem kommunalen Wasserversorgungsunternehmen Zugang zum Haus zu gewähren, damit die analogen Wasserzähler geprüft werden können und eventuell gegen Funkwasserzähler ausgetauscht werden. Der Hauseigentümer stellte beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag. Er lehnte den Einbau von Funk Wasserzählern ab und machte datenschutzrechtliche und gesundheitliche Bedenken geltend. Da sein Antrag vom Verwaltungsgericht abgelehnt wurde, reichte er Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein.

Verwaltungsgerichtshof sieht keine Gefahren

Dieser wies jedoch die Beschwerde zurück. Das Gericht sah weder datenschutzrechtliche noch gesundheitliche Probleme. Der Einsatz von Funk Wasserzählern sei kein Eingriff in das Grundrecht der informellen Selbstbestimmung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sei gerechtfertigt. Dass man Rückschlüsse auf den Wasserverbrauch einzelner Personen schließen könne, spreche dem nicht entgegen.

Verbrauchsmessung ist Pflicht der Kommune

Die Trinkwasserversorgung und Verbrauchsmessung gehörten zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde und stehe im öffentlichen Interesse. Die Datenverarbeitung stelle keinen eklatanten Eingriff dar und müsse bei der Gesamtabwägung gegenüber dem Interesse des öffentlichen Wasserversorgers zurückstehen.

Der Verwaltungsgerichtshof führte weiter aus, dass durch den Abruf der Daten sogar die grundrechtlich garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung im besonderen Maße beachtet würde.

Keine gesundheitliche Gefährdung zu erwarten

Aktuell gäbe es auch keinen Grund, etwaige Gesundheit Gefährdungen zu befürchten. Zum einen sei die Strahlenbelastung um ein Vielfaches geringer, als beispielsweise bei einem Handy. Außerdem befänden sich die Zähler normalerweise nicht im direkten Umfeld der Bewohner. Sie würden an der zentralen Haus Wasserzuleitung angebracht, die sich üblicherweise in den Kellerräumen befindet.


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