Förderprogramm erkennt Küchen und Wohnküchen als Aufenthaltsräume an

Förderprogramm erkennt Küchen und Wohnküchen als Aufenthaltsräume an
© Marian-Vejcik / Vecteezy
Seit dem 01.09.2025 gelten für das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“ neue Regelungen, mit denen der Bau von bezahlbarem, klimafreundlichem Wohnraum gefördert werden soll.
Neu im Förderprogramm: Auch die Küche wird zum Aufenthaltsraum
Das Förderprogramm stuft jetzt auch Küchen und Wohnküchen als Aufenthaltsräume ein. Um ein günstiges Darlehen zu bekommen, verlangt das Förderprogramm eine Mindestanzahl von Aufenthaltsräumen (Räume ab 10 m² für maximal zwei Personen). Die Anzahl der Räume richtet sich nach der Wohnfläche der Immobilie:
Anzahl Räume |
Wohnfläche in m² |
|
Standard |
Rollstuhlgerecht |
|
1 x |
bis 40 |
bis 55 |
2 x |
bis 55 |
bis 70 |
3 x |
bis 70 |
bis 85 |
4 x |
bis 85 |
bis 100 |
Weiterer Raum |
bis 15 |
bis 15 |
Baukostenvergleichswert im Förderprogramm angehoben
Um das Programm attraktiver zu gestalten, wurde der Baukostenvergleichswert um 18 % angehoben. Bei diesem Wert handelt es sich um einen Referenzwert für die Baukosten eines Gebäudes in Standardausführung. Mit dem Baukostenvergleichswert soll verhindert werden, dass die Fördermittel für überhöhte oder unrealistische Kosten in Anspruch genommen wird.
Für den Nachweis der Einhaltung des Kostengrenzwerts stellt das Bundesbauministerium ein Berechnungstool zur Verfügung.
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