4. April 2026 von Hartmut Fischer
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Förderung für Umbau leer stehender Gewerbeimmobilien

Förderung für Umbau leer stehender Gewerbeimmobilien

© Anastasia Z / Vecteezy

4. April 2026 / Hartmut Fischer

Inhaber von leer stehenden Gewerbeimmobilien können Förderung erwarten, wenn sie sich entschließen, die gewerblichen Räume in Wohnraum zu verwandeln. Der Staat wird entsprechende Maßnahmen mit Zuschüssen von bis zu 30.000 € unterstützen. Das Programm soll im Juli 2026 starten.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst den Umbau von beheizbaren Gewerbeimmobilien oder Teilen davon. Durch die Umgestaltung muss mindestens eine Wohneinheit entstehen.

Der neu geschaffene Wohnraum muss das Niveau des »Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien« (EH 85 EE) erreichen. Ausnahmen gelten für Gebäude mit einer besonders erhaltenswerten Substanz.

Wer kann Förderung beantragen?

Gefördert werden die juristischen oder natürlichen Personen, die den Umbau in Auftrag geben. Der Staat spricht hier vom Investor, „der ein oder mehrere Nichtwohngebäude oder Teile von solchen Gebäuden zu Wohnraum umbauen möchte“. Die Förderung wird auch Selbstnutzern gewährt.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro neu geschaffener Wohneinheit kann der Investor bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben an Zuschuss erhalten (maximal 30.000 €).

Förderungsfähig sind unter anderem die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, notwendige Grundrissänderungen, Kosten des Innenausbaus. Auch die Umgestaltung der Außenanlagen zur Wohnungsnutzung (einschließlich Entsiegelung).

Ausgaben im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung zählen nicht zu den förderfähigen Ausgaben.

Wichtig: Die Förderung ist mit anderen Programmen kombinierbar – unter anderem dem Sanierungsprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“.

Achtung: Antrag vor Beginn stellen

Den Antrag auf Unterstützung stellen Sie vor Beginn der Maßnahmen. Die Anträge müssen über die KfW gestellt werden (Zuschuss Nr. 266). Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher erbracht werden, wenn sie nicht selbst Gegenstand einer Förderung sind.


Hier können Sie die Richtlinie für die Bundesförderung „Gewerbe zu Wohnen“ im Original nachlesen.


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