25. Februar 2026 von Hartmut Fischer
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Gebäudemodernisierungsgesetz – Was soll drinstehen?

Gebäudemodernisierungsgesetz – Was soll drinstehen?

© WortMacht

25. Februar 2026 / Hartmut Fischer

Das Gebäudeenergiegesetz – im Volksmund auch Heizungsgesetz genannt – der vorherigen Ampel-Risiko sollte nach dem Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung abgeschafft und ersetzt werden. CDU und SPD haben sich jetzt auf Eckpunkte geeinigt, die im Gebäudemodernisierungsgesetz stehen sollen. Mit dem Modernisierungsgesetz soll das Energiegesetz abgelöst werden.

Keine Verpflichtung zur Ökoenergie

Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt die Regelung des Gebäudeenergiegesetzes, wonach ab 2045 alle Heizungen zu 100 % mit Ökoenergie betrieben werden müssen.

65 %-Regel entfällt

Geht es nach der aktuellen Koalition, soll die Regel, dass neue Heizungen mit mindestens 65 % Ökoenergie betrieben werden müssen, im Gebäudemodernisierungsgesetz nicht mehr auftauchen. Somit können Öl- und Gasheizungen auch über 2045 hinaus weiter eingebaut werden.

Die wichtigste Änderung: Habecks umstrittenes Gesetz forderte: Neue Heizungen müssen mit mindestens 65 Prozent Ökoenergie (z. B. Biomasse) betrieben werden. Diese Bestimmung entfällt. Das heißt: Öl- und Gasheizungen können weiter eingebaut werden – auch über das Jahr 2045 hinaus. Allerdings sollte man bei seiner Entscheidung auch steigende Preise im Auge behalten, die nicht zuletzt durch die CO₂-Bepreisung in den nächsten Jahren stark ansteigen dürften. Die SPD hätte die 65 %-Regel gerne beibehalten, konnte sich aber gegenüber der CDU nicht durchsetzen.

Bioquote ab 2028

Ab 2028 soll eine Bioquote von bis zu einem Prozent für Öl- und Gasheizungen eingeführt werden. Hier sind die Versorgungsunternehmen gefordert, die dann dem Gas und dem Öl entsprechende Biokraftstoffe beimischen müssen. Ob diese Quote in den 30ern und 40ern angehoben werden soll, entscheiden dann die jeweiligen Regierungen.

10 %-Regel für neue Öl- oder Gasheizungen

Ab 2029 müssen neu installierte Öl- oder Gasheizungen mit mindestens 10 % Bio-Öl beziehungsweise -Gas betrieben werden. In drei Schritten soll der Bioanteil bis 2040 steigen. Wie hoch der Anteil dann noch sein wird, bleibt aktuell noch offen. Auf den Anteil an Ökoenergie wird dann keine CO₂-Abgabe erhoben.

Keine Beratungspflicht beim Heizungseinbau

Nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wird beim Einbau einer Heizung auch keine Beratung mehr verpflichtend vorgeschrieben.

Förderung ja – aber Höhe unklar

Es soll auch weiterhin Zuschüsse für den Einbau einer Heizung geben. Dies wollen die Koalitionäre zumindest bis 2029 zusichern. Wie die Förderung allerdings aussehen wird und wie hoch sie ausfällt, bleibt zunächst noch offen.


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