8. August 2025 von Hartmut Fischer
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Hilfe – ein Wespennest

Hilfe – ein Wespennest

© Andrei Znamenskii / Vecteezy

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8. August 2025 / Hartmut Fischer

Wird ein Wespennest entdeckt, ist die Aufregung groß. Doch Vorsicht – das Entfernen der Nester ist nicht nur gefährlich , sondern in vielen Fällen auch unzulässig.

Ist ein Wespennest geschützt?

Es gibt kein Gesetz, in dem explizit geregelt wird, dass man Wespennester nicht entfernen darf. § 39 Naturschutzgesetz verbietet jedoch allgemein, „wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten …“.

Aufgrund dieser Regelung ist die Entfernung eines bewohnten Wespennests nur erlaubt, wenn hierfür nachvollziehbare Gründe vorliegen. Das kann insbesondere die Gefährdung der Gesundheit von Bewohnern sein, wenn das Nest im Wohnbereich entstanden ist.

Für einige Arten, etwa Hornissen, Knopfhorn- oder Kreiselwespen muss eine Sondergenehmigung eingeholt werden. Diese erteilt meist die untere Naturschutzbehörde. Zuständig sind:

Bei kreisfreien Städten das Umwelt- oder Naturschutzamt der Kommune.
Bei den Landkreisen die Naturschutzbehörde beim Landratsamt.
In einigen Bundesländern sind untere Landschaftsbehörden oder Artenschutzstellen zuständig.

Wird ein Wespennest unberechtigt entfernt, kann dies hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Eine Aufgabe für Fachleute

Das Entfernen von Wespennestern ist nicht ungefährlich und sollte grundsätzlich nur von Fachleuten vorgenommen werden. Die Kosten für die Entfernung richten sich nach dem Aufwand, der je nach Größe und Lage des Nestes unterschiedlich hoch ist. Normalerweise kann man von Kosten zwischen 150 € und 250 € ausgehen. 

Wer trägt die Kosten?

Ein Wespennest in der Nähe der Mietwohnung stellt eine Gefahr für die Mieter dar. Die Kosten für die Beseitigung dieses „Mietmangels“ muss der Vermieter übernehmen. Er kann die Kosten auch nicht über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter abwälzen.

Unter Umständen übernimmt die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung die Kosten. Das hängt jedoch von der Vertragsgestaltung ab. Auf jeden Fall sollte man entsprechende Verträge daraufhin prüfen, ob eine Kostenübernahme durch die Versicherung infrage kommt.

Wie man vorgehen sollte

Entdeckt der Mieter ein Wespennest, muss er den Vermieter hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Vermieter sollte sich dann umgehend mit einem Fachmann (Kammerjäger, Imker mit Zusatzausbildung usw.) in Verbindung setzen und das Nest fachmännisch entfernen lassen. Wird der Vermieter nicht aktiv, kann der Mieter unter Umständen eine Mietminderung vornehmen.


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