2. Juli 2012 von Hartmut Fischer
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Kartellverstoß: E.ON muss 320 Millionen Strafe zahlen

Kartellverstoß: E.ON muss 320 Millionen Strafe zahlen

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2. Juli 2012 / Hartmut Fischer

Wegen Kartellverstöße hat der Europäische Gerichtshof Strafen von je 320 Millionen Euro gegen den Gaslieferanten E.ON und einen französischen Anbieter verhängt. Damit wurden die von der Europäischen Kommission verhängten Strafen (je 553 Millionen Euro) zwar drastisch gesenkt. Inhaltlich bestätigte das Gericht jedoch die Vorwürfe gegen die beiden Gaslieferanten.

Im Juli 2009 verhängte die Europäische Kommission die Strafen. Sie warf den beiden Konzernen vor, eine Vereinbarung zur Aufteilung des französischen und deutschen Marktes für Erdgas vorgenommen zu haben. Dies widerspreche dem europäischen Wettbewerbsrecht.

Die Konzerne hatten beschlossen, eine gemeinsame Erdgasfernleitung von Russland nach Frankreich zu bauen. Obwohl die Leitung quer durch Deutschland führte, wurde vereinbart, dass das durch die Leitung beförderte Gas nicht auf dem Inlandsmarkt des anderen Unternehmens verkauft werden dürfe. Diese Vereinbarung wurde aus wettbewerbsrechtlichen Gründen später aufgehoben.

Der Europäische Gerichtshof bestätigte die inhaltliche Entscheidung der Europäischen Kommission. Lediglich die von der Kommission berechnete Dauer der Zuwiderhandlung wurde von den Richtern verworfen. Aufgrund der Neuberechnung wurden die Strafen herabgesetzt.

E.ON ließ verlauten, dass man das Urteil prüfen werde und dann entscheide, ob weitere Schritte eingeleitet werden sollen.

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