30. Juni 2012 von Hartmut Fischer
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Photovoltaik – Radikale Förderungs-Kürzungen

Photovoltaik – Radikale Förderungs-Kürzungen

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30. Juni 2012 / Hartmut Fischer

295747_web_R_B_by_Gabi_Schoenemann_pixelio.deIn diesem Jahr werden Immobilienbesitzer, die eine Solaranlage auf dem Dach ihres Hauses montieren wollen, einige bittere Finanzierungspillen schlucken müssen. Die staatliche Förderung von Photovoltaikanlagen werden drastisch zurückgefahren. Was auf hier zu erwarten ist, zeigen die folgenden Übersichten:

Bereits in Betrieb befindliche Anlagen

Für bereits in Betrieb befindliche Anlagen ändert sich nichts. Die den Eigentümern gemachten gesetzlichen  Zusagen gelten für die gesamte Laufzeit. So erhält der Eigentümer den vom Gesetzgeber zugesagten Preis für von ihm ins allgemeine Netz eingesparten Strom bis zum Ablauf der 20-Jahre-Frist.

Ab 1.4.2012: Neue Aufteilung der Anlagen

Für die Förderung gelten insgesamt vier Klassen für Dachanlagen sowie eine fünfte Klasse für Freiflächenanlagen. Anlagen mit mehr als 10 MWP werden nicht mehr gefördert. Um zu vermeiden, dass solche Anlagen in kleinere Anlagen aufgespalten werden, werden grundsätzlich Anlagen die innerhalb von 24 Monaten in einem Umkreis von 2 km gebaut werden als eine Anlage gerechnet.

Wichtig: Dachanlagen, für die vor dem 24.02.2012 ein Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber eingereicht wurde, gelten die alten Vergütungssätze, wenn die Anlage vor dem 30.06.2012 in Betrieb genommen wurde.

Ab 01.04.2012 gelten die nachfolgend genannten Einspeisungsvergütungen. Ab Mai 2012 werden die Sätze bis Oktober 2012 monatlich um 1 % gegenüber dem Vormonat abgesenkt. Daraus ergeben sich die folgenden Werte für 2012:

Anlage

Ab 01.04.

Ab 01.05.

Ab 01.06.

Ab 01.07.

Ab 01.08.

Ab 01.09.

Ab 01.10.

Dachanlage
bis 10 KWP

19,50

19,31

19,11

18,92

18,73

18,54

18,36

Dachanlage
bis 40 kWP

18,50

18,32

18,13

17,59

17,77

17,59

17,42

Dachanlage
bis 1.000 KWP

16,50

16,34

16,17

16,01

15,85

15,69

15,53

Dach- und Freiflä-chenanlagen bis 10 MWP

13,50

13,37

13,23

13,10

12,97

12,84

12,71

Die weitere Absenkung richtet sich dann nach dem Zubau, also der Neueinrichtung von Fotovoltaikanlagen für ein Jahr.  Die Anpassungen erfolgen jeweils zum 01. Februar, Mai, August und November eines Jahres.

Solange kein kompletter  12-Monatszeitraum zur Verfügung gestellt wird, erfolgt eine Hochrechnung des Jahreszuwachses an Fotovoltaikstrom:

Anpassung zum

Zugrunde gelegter Zeitraum

Formel

01.11.2012

Juli 2012 bis September 2012

(GKW*12) / 3

01.02.2013

Juli 2012 bis Dezember 2012

(GKW*12) / 6

01.05.2013

Juli 2012 bis März 2013

(GKW*12) / 9

01.08.2013

Juli 2012 bis Juni 2013

GKW*12

Zur Berechnung der monatlichen Abschläge wird nun das Ergebnis der jährlichen Zuwächse mit dem sogenannten Zubaukorridor verglichen. Dieser liegt bei 2.500 bis 3.500 MW.  Bleiben die Zuwächse in diesem Korridor, bleibt es bei einer Absenkung der garantierten Einspeisungspreise von 1 % pro Monat. Wird im Vergleichszeitraum mehr Strom produziert, steigt die Absenkung. Wird der Zielkorridor unterschritten, kann der monatliche Abschlag sinken oder im Extremfall sogar zu einer Anhebung der der Vergütungssätze führen:

 

Monatliche Veränderung

Zuwachs bleibt im Zielkorridor

Abzug von 1,00 %

Zuwachs über 3.500 MW

Abzug von 1,40 %

Zuwachs über 4.500 MW

Abzug von 1,80 %

Zuwachs über 5.500 MW

Abzug von 2,20 %

Zuwachs über 6.500 MW

Abzug von 2,50 %

Zuwachs über 7.500 MW

Abzug von 2,80 %

Unterschreitung von 2.500 MW

Abzug von 0,75 %

Unterschreitung von 2.000 MW

Abzug von 0,50 %

Unterschreitung von 1.500 MW

Kein Abzug

Unterschreitung von 1.000 MW

Anhebung um 0,50 %

Keine komplette Einspeisung mehr möglich

In der Vergangenheit konnte der gesamte Strom ins öffentliche Netz „verkauft“ werden, was lukrativer war, als ihn selbst zu verwenden. In Zukunft können Anlagen zwischen 10 und 1.000 kW nur 90 % ihres produzierten Stroms in das Stromnetz einspeisen und dafür die garantierte Vergütung kassieren.

Wichtig: Die Regelung gilt für Anlagen die seit dem 01.04.2012 in Betrieb genommen wurden, wird aber erst am 01.01.2014 angewandt.

Keine Förderung nach dem Gesamtausbauziel

Festgelegt wurde ein Gesamtausbauziel von 52 GW pro Jahr. Ist dieses Ziel erreicht, wird es keine Förderung von Fotovoltaikanlagen mehr geben. 

Foto (c) Gabi Schoenemann / www.pixelio.de

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