26. März 2015 von Hartmut Fischer
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Letzte Chance auf Grundsteuererstattung

Letzte Chance auf Grundsteuererstattung

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26. März 2015 / Hartmut Fischer

Als Vermieter können Sie sich bis zu 50 % der Grundsteuer von Ihrer Kommune zurückholen, wenn Ihre Wohnung im Vorjahr teilweise oder ganz nicht vermietet werden konnte, obwohl Sie dies nicht verschuldet haben. Allerdings drängt die Zeit: Der Antrag muss spätestens am 31.03.2015 bei Ihrer Kommune vorliegen.

Ob Sie einen Anspruch haben, können Sie mithilfe unserer Checkliste leicht prüfen (https://www.hausblick.de/vorlagenmusterschreiben-fuer-jede-gelegenheit). Eine Rückerstattung von 25 % können Sie erwarten, wenn der Mietrohertrag des Vorjahres um mindestens 50 % gesunken ist. Sollten Sie gar keine Mieteinnahmen erzielt haben, stehen Ihnen 50 % der gezahlten Grundsteuer als Erstattung zu. Für die Berechnung des Mietausfalls legen Sie die Bruttokaltmiete und die Betriebskosten ohne Heizung- und Warmwasser-Umlagen zugrunde.

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