Stromanbieter: Neue Regeln sollen Wechsel vereinfachen

Stromanbieter: Neue Regeln sollen Wechsel vereinfachen
© sasirin pamai / vecteezy
Seit 06.06.2025 gelten neue Regelungen, wenn man den Stromanbieter wechseln will. Die neuen Regeln sollen für einen reibungslosen Wechsel sorgen und die Umstellung weiter vereinfachen.
Technische Umstellung binnen 24 Stunden
Die technische Umstellung muss der Stromanbieter jeden Werktag innerhalb 24 Stunden durchführen (§ 20a Energiewirtschaftsgesetz – EnWG). Bisher dauerte die Umstellung laut Bundesnetzagentur zwischen sieben und zehn Tagen. Das führte oft dazu, dass man nach Vertragsende erst mal in die (teure) Ersatzversorgung rutschte.
Stromanbieter arbeiten mit der „MaLo-ID“
Für die Abrechnung und Umstellung war bisher die Zählernummer ausschlaggebend. Ab jetzt ist die „Marktlokations-Identifikationsnummer“ – abgekürzt MaLo-ID – die entscheidende Kennung. Es handelt sich dabei um eine elfstellige Nummer, die auf den Unterlagen des Versorgungsunternehmens angegeben wird (Abrechnungen, Vertragsbestätigungen, Jahresverbrauchsabrechnungen usw.). Falls Sie die Nummer nicht finden, wenden Sie sich direkt an den Energieversorger. Die MaLo-ID bleibt auch bei einem Zählertausch unverändert. Sie soll die Kommunikation zwischen dem Energielieferanten, den Netz- und den Messstellenbetreibern vereinfachen.
Achten Sie darauf, dass Ihre MaLo-ID nicht in falsche Hände gerät. Unter Umständen besteht nämlich die Gefahr, dass kriminelle Elemente mithilfe der ID einen automatisierten Wechselprozess durchführen und einen anderen Anbieter beauftragen. Insbesondere bei Telefonaten und E-Mail-Meldungen sollten Sie die MaLo-ID nicht weitergeben.
Rückwirkender Wechsel ist nicht mehr möglich
Besonders für Ihre Mieter ist es wichtig, dass sie nicht mehr bis zu sechs Wochen nach einem Umzug noch rückwirkend den Energieversorger wechseln können.
Klappt die Umstellung innerhalb von 24 Stunden?
Diese Frage kann man nur mit einem Jain beantworten, wobei die Tendenz eher zum Nein geht. Zunächst muss klar sein, dass die in Ihrem Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen weiter gültig bleiben und eingehalten werden müssen.
Experten warnen außerdem, sich auf die 24-Stunden-Regel zu verlassen. Eine ganze Reihe von Stromanbietern weist darauf hin, dass sie die Umsetzung zumindest derzeit nicht praktisch umsetzen können. Theoretisch könnte man zwar versuchen, im Nachhinein Ansprüche juristisch geltend zu machen – aber meist kostet das Zeit und Nerven. Wie die Gerichte dann nach einem zähen Ringen entscheiden, ist auch nicht gewiss.
So wechseln Sie den Stromanbieter
Wenn Sie den Stromanbieter wechseln wollen, prüfen Sie zunächst den bestehenden Vertrag. Welche Fristen wurden vereinbart? Eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit muss eingehalten werden. Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist für Verträge, die vor März 2022 geschlossen wurden, bis zu drei Monaten. Später abgeschlossene Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat ausweisen.
Kündigen Sie innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen möglichst frühzeitig bei Ihrem Stromanbieter. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der bestehende Vertrag automatisch. Altverträge (vor März 2022) verlängern sich um ein Jahr, wenn die Frist versäumt wird. Sie können nur zum Ende dieser Laufzeit gekündigt werden. Bei Verträgen ab März 2022 kann der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einem monatlichen Kündigungsrecht abgeschlossen werden.
Bei Preiserhöhungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dann kann der Vertrag immer innerhalb von zwei Wochen nach der Ankündigung der Preiserhöhung zum Termin der Erhöhung gekündigt werden. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei Preissenkungen oder Änderungen der Vertragsbedingungen.
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