5. November 2014 von Hartmut Fischer
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Urteil des BGH zu Kreditgebühren

Urteil des BGH zu Kreditgebühren

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5. November 2014 / Hartmut Fischer

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen festgestellt, dass Banken bei Konsumkrediten keine Bearbeitungsgebühren verlangen dürfen. Betroffene haben das Recht, diese Gebühren zurückzufordern. Unklar war jedoch, welche Verjährungsfrist für diese Ansprüche gilt. Muss der Anspruch binnen drei Jahren nach Entstehen geltend gemacht werden oder gilt eine längere Frist? Der Bundesgerichtshof hat nun am 28.10.2014 entschieden, dass für die Rückforderung der Kreditgebühren längere Fristen ergeben.

Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs ergibt sich nun die folgende Situation:

Kredite aus den Jahren 2012 bis 2014:
Die Ansprüche auf Rückzahlung sind noch nicht verjährt – Sie können diese von der Bank zurückfordern. 

 Kredite aus dem Jahr 2011:

Sie müssen Ihre Ansprüche bis spätestens 31.12. 2014 geltend machen. Weigert sich die Bank, zu zahlen, müssen Sie noch in diesem Jahr einen Mahnbescheid beantragen, sich an einen Ombudsmann wenden oder Klage einreichen.

Kredite aus den Jahren 2005 bis 2010:
Sie haben noch einen Rückzahlungsanspruch, wenn Sie die Bearbeitungsgebühren bis zum 31.12.2014 zurückfordern und notfalls gerichtlich geltend machen.

 Kredite aus November und Dezember 2004: 

Hier können Sie noch Forderungen geltend machen, wenn Sie innerhalb von 10 Jahren die Forderung an die Bank stellen und notfalls gerichtlich geltend machen. (Beispiel: Kredit wurde am 28.11.2004 gewährt – Fristablauf 27.11.2004)

Kredite, die früher abgeschlossen wurden:
Die Ansprüche sind verjährt. 

 

Sie sollten also umgehend Ihre Darlehensverträge dahingehend prüfen, ob Ihnen Bearbeitungsgebühren abverlangt wurden. Falls ja, sollten Sie sich umgehend an Ihre Bank wenden. Hier ein Mustertext, den Sie verwenden können:

Absender: Ihr Vor- und Nachname sowie Ihre Anschrift

Empfänger: Anschrift der Bank

Betreff: Darlehensvertrag vom [Datum], Aktenzeichen: [Aktenzeichen]
Bezug: Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühren zum oben genannten Darlehensvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum] habe ich den im Betreff genannten Darlehensvertrag mit Ihrem Hause abgeschlossen. Der Vertrag beläuft sich auf eine Darlehenssumme von [Summe des Darlehens] Euro. Sie haben für Bearbeitung des Kredits eine Gebühr von [Summe der Gebühr] erhoben. Hierfür fehlt es jedoch an einem Rechtsgrund. Wie sich nicht zuletzt aus der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ergibt, haben Sie lediglich Anspruch auf einen Zins, aus dem auch die entstehenden Kosten des Kredits bestritten werden müssen. Eine Kreditbearbeitungsgebühr, die neben dem Zins verlangt wird, ist nicht zulässig.

Die Forderung einer Kreditbearbeitungsgebühr stellt eine Preisnebenabrede dar, mit der ich unangemessen benachteiligt werde. Sie ist deshalb ungültig (§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr.1 BGB). Diese Einschätzung wurde von Land- und Oberlandesgerichten im gesamten Bundesgebiet vertreten. In den Urteilen Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 vom 13.05.2014 wurde dies bestätigt.

Ich fordere Sie daher auf, die Bearbeitungsgebühr in Höhe von [Summe der Bearbeitungsgebühr] € zuzüglich vier Prozent Zinsen seit Berechnung der Gebühr an mich zurückzuzahlen. Überweisen Sie den Betrag (Bearbeitungsgebühr und Zinsen) bis zum [Datum des Schreibens plus 21 Tage] auf mein Konto IBAN: [IBAN-Nummer] BIC: [BIC-Kennzeichen] Name der Bank: [Name der Bank] [Ort], den [Datum]

Unterschrift

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