25. Oktober 2022 von Hartmut Fischer
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Vorfälligkeitsentschädigung? Nur bei umfassender Information!

Vorfälligkeitsentschädigung? Nur bei umfassender Information!

© Bartolomiej Pietrzyk / Shutterstock

25. Oktober 2022 / Hartmut Fischer

Wer für die Immobilienfinanzierung ein Darlehen aufnimmt und dieses vorzeitig ablösen will, erlebt häufig eine böse Überraschung. Für die Zeit, in der das Darlehen nicht genutzt wird – und damit die Bank keine Zinsen bekommt – verlangt das Kreditinstitut eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Doch entscheidend ist, dass Sie umfassend informiert werden, weil die Bank sonst ihren Anspruch auf die Entschädigung. Das entschied das Landgericht Darmstadt in einem Urteil vom 14.06.2022 (Aktenzeichen 13 O 6/22).

Darlehen über 132.000 EUR

In dem Verfahren wehrte sich ein Darlehensnehmer gegen seine Bank, bei der er Ende 2017 ein Immobiliendarlehen von 132.000 EUR aufgenommen hatte. Er nahm noch ein KfW-Darlehen auf und kaufte eine Immobilie für rund 180.000 EUR. Für das Bankdarlehen wurde ein Festzins von 2,27 % bis Oktober 2027 vereinbart. Der Dartlehensvertrag lief über 33 Jahre und 5 Monate. Das Kündigungsrecht und die Vorfälligkeitsentschädigung waren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank geregelt.

Vorfälligkleitsentschädigung: über 14.600 eur

Der Darlehensnehmer wollte die Immobilie 2020 verkaufen. Als er mit der Bank die vorzeitige Ablösung des Darlehens klären wollte, verlangte diese ein Vorfälligkeitsentschädigung von über 14.600 EUR. Weil der Kreditnehmer nicht bereit war, den Betrag zu bezahlen und keine andere Regelung gefunden wurde, verklagte er die Bank.

gericht: Bank informierte nicht ausreichend

Das Landgericht Darmstadt stellte in seinem Urteil fest, dass die Bank keinen Anspruch auf die Entschädigung habe. Sie habe den Kreditnehmer nicht ausreichend aufgeklärt habe. Die Formulierung in den AGB sei nicht eindeutig. Aus der dort formulierten Regelung wäre nicht ersichtlich, dass sich die Berechnung nicht auf die allgemeine oder voraussichtliche Laufzeit des Darlehens stütze, sondern auch den Zeitpunkt, zu dem eine Kündigung erstmalig möglich sei.

urteil: Bank hat keine Ansprüche

Nach Meinung des Gerichts entsteht so ein Eindruck, der den Darlehensnehmer von einer vorzeitigen Rückzahlung abhält. Da die Bank hierzu keine ausreichenden Erläuterungen gegeben habe, habe sie auch keinen Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Sie muss nun auch die Anwaltskosten des Klägers erstatten.


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