Wallbox-Förderung ab 15. April für Mehrfamilienhäuser
Wallbox-Förderung ab 15. April für Mehrfamilienhäuser
© Sarawut Nirotho / Vecteezy
Rund 500 Millionen Euro stellt die Bundesregierung für die Förderung von E-Ladestellen (Wallboxen) in Mehrfamilienhäusern zur Verfügung. Die Förderung beträgt bis zu 2000 € pro Stellplatz, an dem eine Wallbox installiert wird. Anträge können ab dem 15.04.2026 gestellt werden.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Fördermittel für die Installation von Wallboxen können beantragen:
• Wohnungseigentümergemeinschaften,
• Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand
• kleine und mittlere Unternehmen und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung.
Was wird gefördert?
Die Förderung wird immer pro Stellplatz gewährt.
| Umfang der Installation | Höhe der maximalen Förderung |
| Voraussetzung für eine Wallbox (ohne Wallbox) | 1300,00 € |
| Voraussetzung und Anschluss einer Wallbox | 1500,00 € |
| Ladepunkt für bidirektionales Laden | 2000,00 € |
Beim bidirektionalen Laden kann das Fahrzeug über den Ladepunkt Strom aufnehmen und ins Netz abgeben.
Wichtig: Die Ladleistung pro Ladepunkt darf 22 Kilowatt nicht übersteigen.
Bei größeren Gebäudebeständen müssen 20 % der Stellplätze vorverkabelt werden. Zusätzlich müssen zumindest sechs Stellplätze elektrifiziert werden.
Wohneigentümergemeinschaften können den Förderantrag bereits vor dem notwendigen Beschluss der Wohneigentümerversammlung stellen. Der Beschluss kann dann innerhalb von sechs Monaten nachgereicht werden.
Wie beantragt man die Förderung?
Für die Antragstellung steht ab dem 15.04.2026 eine eigene Internetplattform zur Verfügung. Die Seite wird erst am 15. April freigeschaltet. Derzeit erhält man dort keine weiteren Informationen, welche Unterlagen mit dem Antrag eingereicht werden sollen.
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