29. November 2021 von Hartmut Fischer
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Was bringt die „Ampel”

Was bringt die „Ampel”

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29. November 2021 / Hartmut Fischer

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grüne und FDP steht. Man kann davon ausgehen, dass der 178 Seiten umfassende Plan für die nächsten Jahre auch von den Parteigremien genehmigt wird. Der Vertrag, der unter dem Motto „Mehr Fortschritt wagen“ steht, enthält auch einige Punkte, die für Immobilien-Eigentümer wichtig sind.

Ministerium für Bauen und Wohnen

Zur neuen Regierung gehört auch ein neu geschaffenes Ministerium für Bauen und Wohnen. Das Ministerium wird von einem SPD-Mitglied geleitet werden. Wer neue Ministerin oder neuer Minister werden wird, steht noch nicht fest. Allerdings scheint die bisherige Umweltministerin Svenja Schulze beste Aussichten auf diese Position zu haben.

Ausreichend Wohnraum schaffen

Die Ampelparteien haben sich im Koalitionsvertrag dahingehend festgelegt, dass sie pro Jahr 400.000 neue Wohnungen schaffen wollen. 100.000 sollen durch öffentliche Mittel gefördert werden. Das Engagement des Bundes im sozialen Wohnungsbau soll nicht nur weitergeführt, sondern auch finanziell verstärkt werden. Auch die soziale Eigenheimförderung wird dabei eine beträchtliche Rolle spielen. Im Vertrag heißt es dazu:

„Wir werden zeitnah eine neue Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen auf den Weg bringen und so eine neue Dynamik in den Bau und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums erzeugen. Sie soll nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit die Struktur der etablierten Wohnungswirtschaft ergänzen, ohne diese zu benachteiligen.“

Altersgerechtes Wohnen

Die neue Regierung will auch den Neu- und Umbau von altersgerechten bzw. barrierearmen Wohnungen verstärkt fördern. Hierfür sollen die Mittel des entsprechenden  KfW-Programms aufgestockt werden.

Baukosten senken

Außerdem will die Ampel-Koalition dazu beitragen, dass die Baukosten gemindert werden. Hierzu soll serielles Bauen gefördert werden und im Genehmigungsverfahren die Digitalisierung, Entbürokratisierung und Standardisierung vorangetrieben werden. Gleichzeitig soll die lineare Abschreibung bei Wohnungsneubauten von 2 auf 3 % erhöht werden.

Umweltschutz

Natürlich spielen die hochgesteckten Ziele im Bereich des Umweltschutzes auch hier eine dominante Rolle. In einem Klimaschutzsofortprogramm soll nach dem Auslaufen der KfW-55-Förderung ein neues Förderprogramm für Wohnungsneubauten eingeführt werden. Dieses Programm stellt die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) in den Mittelpunkt der Förderung.

Ab 2024 werden für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG (Gebäudeenergiegesetz) die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem EH 70 (KfW Effizienzhaus 70) entsprechen.

Gleichzeitig soll das GEG wie folgt angepasst werden: Ab 2025 sollen alle neu installierten Heizungen so ausgestaltet sein, dass sie auf der Basis von 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden.

 

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