Wenn die Streupflicht zur Falle wird
Wenn die Streupflicht zur Falle wird
© Irina Kvyatkovskaya / Vecteezy
Die meisten Kommunen haben die Streupflicht auf die Anlieger der Straßen übertragen. Doch Vorsicht: Häufig gibt es auch eine kommunale Verordnung, die den Einsatz von Streusalz verbietet. Verstöße können dann teuer werden. Für die Streupflicht gibt es allerdings keine bundeseinheitliche Regelung. Hier spielen mehrere Komponenten zusammen.
Die Streupflicht im Mietrecht
Nach dem aktuellen Mietrecht muss die Übertragung der Streupflicht auf den Mieter im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt werden. Das ergibt sich aus diversen Urteilen. Grundsätzlich gelten folgende Regeln, wenn die Streupflicht im Mietvertrag oder in der Hausordnung eindeutig erkennbar und zulässig übertragen wurde.
Vermieter haften generell immer gegenüber Dritten.
Mieter haftet gegenüber dem Vermieter.
Der Vermieter muss kontrollieren (Stichproben), ob der Mieter der Pflicht nachkommt.
Bei mehreren Mietern muss der Vermieter einen „Streuplan“ aufstellen, damit jeder Mieter weiß, wann er in der Pflicht ist.
Kommunen übertragen die Streupflicht auf Anlieger
Die Kommunen legen in ihren Satzungen fest, wann Streupflicht besteht, wie breit auf dem Weg geräumt werden muss und welche Streumittel erlaubt sind. Meist basieren die Satzungen auf den Gesetzen der Bundesländer, in denen die Räum- und Streupflicht geregelt ist.
Verkehrssicherungspflicht
Auch bei der Streupflicht gilt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB. Hier greift die Haftung allerdings zunächst auf den Vermieter (siehe oben). Er kann aber gegenüber dem Mieter im Innenverhältnis Forderungen geltend machen.
Vorsicht beim Umgang mit Streusalz
Die Kommunen arbeiten beim Streuen größtenteils mit Streusalz. Obwohl man dieses Streusalz überall kaufen kann, bedeutet das nicht, dass es auch privat angewandt werden darf. In vielen kommunalen Satzungen wird der Einsatz von Streusalz stark eingeschränkt oder gar untersagt. Bei Verstößen kann es zu empfindlichen Bußgeldern kommen.
Es werden größtenteils umweltverträglichere Streumittel wie Sand oder Splitt empfohlen oder vorgeschrieben. Das Bundesumweltamt informiert in einem Beitrag über die Möglichkeiten, der Streupflicht nachzukommen, ohne die Umwelt übermäßig zu strapazieren.
Das könnte Sie auch interessieren:
Verkehrsicherungspflicht: Wann und wo sind Sie verantwortlich?
Streupflicht bei Wohneigentum-Gemeinschaften
Laubrente für Eichenblätter im Pool?