11. November 2021 von Hartmut Fischer
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Wie viel Lärm muss man hinnehmen?

Wie viel Lärm muss man hinnehmen?

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11. November 2021 / Hartmut Fischer

Grundsätzlich hat jeder Wohnungseigentümer oder Mieter Anspruch darauf, dass er von seinen Nachbarn nicht durch vermeidbaren Lärm belästigt wird. Handelt es sich bei dem Lärmverursacher jedoch um eine psychisch kranke Person und kann die Lärmbelästigung durch Schließen der Fenster unterbunden werden, ist dies dem Belästigten zuzumuten. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main in einem Urteil vom 15.07.2021 (Aktenzeichen 2-13 S 88/20)

lärm aus der nachbarwohnung

In dem Verfahren ging es um die Lärmbelästigung eines Wohnungseigentümers durch die Eigentümerin der benachbarten Wohnung. Er verlangte die Nachbarin auf Unterlassung der Belästigung zu verurteilen. Die Lärmbelästigungen entstanden durch lautes Geschrei und andere Äußerungen der Nachbarin. Dies belegte der Kläger durch diverse Audioaufnahmen. Das zuständige Amtsgericht gab der Klage statt. Die Nachbarin ging gegen diese Entscheidung in Berufung vor das Landgericht Frankfurt am Main, dass das Urteil aufhob.

psychsiche belastung als grund der lärmbelästigung

Die Beklagte Nachbarin war psychisch krank. Die Erkrankung war auch die Ursache der Lärmbelästigung. Die Richter am Landgericht räumten zwar ein, dass es wiederholt zu Geräuschen käme, die von der Nachbarin ausgehen. Allerdings stellten sie fest, dass diese Geräusche nur von mäßiger bis geringer Lautstärke wären. Die vom Kläger erstellten Audioaufnahmen enthielten lediglich Geräusche, deren Intensität nicht stärker seien, als der bei offenem Fenster zu hörende Straßenlärm. So seien die auf den Bändern zu hörenden von der Klägerin verursachten Geräusche leiser als das Zwitschern der Vögel.

Landgericht: Geräuschpegel ist zumutbar

Da die Geräusche nur hörbar waren, wenn beide Parteien ihre Fenster geöffnet hatten, könne der Kläger das Problem durch Schließen seiner Fenster lösen. Vor dem Hintergrund, dass die Beklagte aufgrund ihrer psychischen Erkrankung nicht immer in der Lage sei, ihr Verhalten zu steuern, sei dem Kläger das Schließen der Fenster zuzumuten.


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