Zuschüsse wirken sich gering bei Mietwohnungen aus

Zuschüsse wirken sich gering bei Mietwohnungen aus
© Denys Hrishyn / Vecteezy
Die Übertragungsnetzentgelte werden staatlich subventioniert. Die Zuschüsse belaufen sich auf 6,5 Milliarden Euro. Rechnerisch ergibt das eine Senkung der Stromrechnungen um rund 4 %. Doch die Zuschüsse kommen nicht komplett bei den Mietern an. Berechnungen des Vergleichsportals Verivox ergeben, dass nicht einmal ein Drittel der Zuschüsse beim Verbraucher ankommt.
Durchschnittlicher Strompreis sinkt um 1,52 Cent/kWh
Die durchschnittlichen Übertragungsnetzentgelte sinken dank staatlicher Zuschüsse von aktuell 6,65 Cent/kWh auf 2,86 Cent/kWh. Diese Gebührensenkung kommt jedoch nicht direkt bei den Haushalten an, sondern führt lediglich zu niedrigeren Verteilnetzgebühren von rund 1,28 Cent/kWh.
Damit würde die Stromrechnung eines durchschnittlichen Haushaltskunden um rund 1,52 Cent (brutto) pro Kilowattstunde sinken. Beim aktuellen durchschnittlichen Haushaltspreis von 34,63 Cent/kWh entspricht dies einer Preissenkung von rund 4 Prozent. Geht man von einem Gesamtstromverbrauch der Haushalte in Deutschland von 131,4 TWh aus, liegt die gesamte Entlastung bei knapp 2 Milliarden Euro.
Zuschüsse führen zu geringer Ersparnis
Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4000 kWh kann mit einer durchschnittlichen Entlastung von rund 61 EUR rechnen. Paare mit einem Jahresverbrauch von 2800 kWh sparen rund 42 EUR und der Single-Haushalt mit 1500 kWh spart rund 23 EUR.
Wohnort wirkt sich auf Zuschüsse aus
Je nach Wohnort kann die Senkung der Netzentgelte deutlich stärker oder auch gar nicht ins Gewicht fallen. Selbst erzeugende Netzgebiete zahlen weniger Übertragungsnetzentgelte.
Da es sich bei den staatlichen Zuschüssen zu den Übertragungsnetzentgelten nicht um eine Steuersenkung handelt, sind die Stromversorger nicht dazu verpflichtet, diese direkt weiterzugeben. Die niedrigeren Stromnetzgebühren fließen in die Kalkulation der Versorger ein und werden mit anderen Kostenfaktoren verrechnet. Dadurch kann es passieren, dass Stromkunden erst den Stromversorger wechseln müssen, um tatsächlich von gesenkten Stromnetzgebühren zu profitieren.
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