13. Oktober 2010 von Hartmut Fischer
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Berliner Senat macht Vermietern das Leben schwer

Berliner Senat macht Vermietern das Leben schwer

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13. Oktober 2010 / Hartmut Fischer

Auf Initiative des Landes Berlin sollen die Möglichkeiten der Mieterhöhungen beschnitten werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, der im Bundesrat eingebracht werden soll, wurde am 12.10.2010 vom Berliner Senat verabschiedet.  Ziel des Entwurfes ist es, die entsprechenden Bundesgesetze und Verordnungen zu ändern. Der Katalog umfasst die folgenden Forderungen, die durchweg zu Lasten der Vermieter gehen:

  • Nach dem Entwurf sollen zukünftig nicht mehr Wohnungsmieten einer ganzen Stadt verglichen werden. Die Vergleichsdaten sollen aus Teilgebieten einer Gemeinde zusammengestellt werden. Gleichzeitig soll die Regelung abgeschafft werden, dass Neumieten bis zu 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.
  • Außerdem soll die Kappungsgrenze der Mieten von derzeit 20 % innerhalb von drei Jahren auf 15 % innerhalb von vier Jahren gesenkt werden.
  • Zusätzlich soll die Modernisierungsumlage von 11 % der entstandenen Kosten (auf die Jahresmiete gerechnet) auf 9 % abgesenkt werden.
  • Der Energieausweis soll nach dem Willen der Berliner Initiative Teil des Mietvertrages werden, wobei nur noch der bedarfsorientierte Energieausweis zugelassen werden soll. Eine Kopie des Ausweises soll schon bei der Wohnungsbesichtigung ausgehändigt werden.
  • Die Umstellung auf eine gewerbliche Wärmelieferung im Wohnungsbestand soll von der Zustimmung der Mehrheit der Mieterschaft abhängig gemacht werden.
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