22. April 2025 von Hartmut Fischer
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Wohnwert und Wohnumfeld

Wohnwert und Wohnumfeld

© Claudio Divizia / Vecteezy

22. April 2025 / Hartmut Fischer

Die nahegelegene Bushaltestelle oder der Supermarkt um die Ecke steigern grundsätzlich nicht den Wohnwert einer Mietwohnung. Nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg können diese Merkmale zur Rechtfertigung einer Mieterhöhung nicht herangezogen werden. (Urteil vom 04.02.2025 – Aktenzeichen 7 C 5099/24).

Vermieter sieht höheren Wohnwert

Grund der Auseinandersetzung war eine im Juni 2024 vom Vermieter angestrebte Mieterhöhung. Diese begründete er unter anderem mit einem höheren Wohnwert. Er berief sich dabei auf die Merkmalgruppe 5 des Berliner Mietspiegels 2023. Die Merkmalgruppe 5 befasst sich mit dem Einfluss des Wohnumfelds auf den Wohnwert. Der Vermieter fand, dass danach der Wohnwert der Wohnung höher sei. Er verwies darauf, dass die nächsten Supermärkte keine 100 m von der Wohnung entfernt sind, eine Apotheke und ein Allgemeinarzt konnten in 200 m Entfernung erreicht werden und die Haltestellen von mehreren Buslinien befanden sich ebenfalls in der Nähe der Wohnung (ca. 350 bis 400 m). Zu den Haltestellen gehörten aber keine Stationen der S- oder U-Bahn.

Höherer Wohnwert wurde vom Gericht nicht anerkannt

Da der Mieter die Mieterhöhung ablehnte, klagte der Vermieter vor dem Amtsgericht. Allerdings konnte sich nicht durchsetzen. Für das Gericht war die Begründung des Vermieters für einen höheren Wohnwert nicht ausreichend. Sowohl die Nähe von Bushaltestellen als auch von Ärzten, Apotheken und Supermärkten stellten in Berlin keine Besonderheit dar, mit der eine Mieterhöhung gerechtfertigt werden kann.

Wohnwert entspricht dem in Berlin üblichen

Im Einzelnen stellte das Gericht fest, dass eine gute ÖPNV-Anbindung in Berlin aufgrund des ausgebauten Netzes keine Wohnwert steigernde Besonderheit darstellt. Außerdem dürfte die Verkehr­s­an­bindung eher schlechter sein als in Berlin üblich, da sich keine S- oder U-Bahn-Haltestelle in der Nähe befand.

Auch die Nähe der Supermärkte hielt das Gericht nicht für wohnwerterhöhend. Der Vermieter hatte selbst angegeben, dass in Berlin der nächste Supermarkt durchschnittlich 1,1 Kilometer von einer Wohnung entfernt ist. Eine Einkaufsmöglichkeit ist also für die meisten Berliner Mieter auch zu Fuß in kurzer Zeit erreichbar.


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