Das Planschbecken auf dem Balkon

Das Planschbecken auf dem Balkon
© Lana Fotini / Vecteezy
Derzeit sieht es zwar nicht so aus, aber es werden sicher noch einmal heißere Tage auf uns zukommen, an denen die Kinder der Mieter darum betteln, ein Planschbecken auf dem Balkon aufzustellen. Hier stellt sich wieder einmal die grundsätzliche Frage: Was ist erlaubt – und was nicht?
Kein generelles Planschbecken-Verbot
Der Gesetzgeber hat keine Regelungen getroffen, nach denen das Aufstellen von Planschbecken auf einem Balkon eingeschränkt oder untersagt werden kann. Allerdings haben Sie als Vermieter das Recht, Maßnahmen zu untersagen, die zu Schäden am Mietobjekt führen oder andere Mitmieter in ihren Rechten beeinflussen (§ 535 BGB). Entsprechende Regelungen müssen deshalb im Mietvertrag oder in der Hausordnung (als Bestandteil des Mietvertrages) festgehalten werden.
Größe der Planschbecken
Es gibt „Planschbecken“, die aufgrund ihrer Größe diesen Namen schon nicht mehr verdienen. Darum sollte klar geregelt werden, welchen maximalen Durchmesser oder welches maximale Fassungsvermögen Becken haben dürfen, wenn sie auf dem Balkon aufgestellt werden. Bei der Festlegung ist zu berücksichtigen, wie viel Gewicht der Balkon aushält. Sollte es zu Schäden kommen, obwohl der Mieter die vorgegebenen Werte einhält, dürfte es schwer werden, Forderungen gegenüber dem Mieter geltend zu machen.
Planschbecken-Regeln
Eindeutige Regelungen sollten die folgenden Punkte klären:
- Das Aufstellen von Planschbecken ist grundsätzlich vor dem Aufbau dem Vermieter zu melden.
- Bevor ein Planschbecken aufgebaut wird, ist sicherzustellen, dass kein Wasser in den Balkonboden dringt (z. B. durch Auslegen einer wasserdichten Folie).
- Das Planschbecken muss einen Mindestabstand von der Balkonbrüstung einhalten (um das Überschwappen des Wassers über den Balkonrand hinaus zu verhindern).
- Das Wasser im Becken muss regelmäßig gewechselt werden (z. B. alle zwei Tage).
- Das Wasser im Becken darf nicht über den Balkonrand abgelassen werden.
- Die Nutzung des Beckens ist nur in bestimmten Zeiträumen erlaubt (Beispiel: zwischen 10:00 und 18:00 Uhr).
- Das Planschbecken darf ausschließlich von Kindern genutzt werden.
- Die Nutzung ist nur zu bestimmten Uhrzeiten erlaubt (z. B. zwischen 10 und 18 Uhr).
Hält sich ein Mieter nicht an diese Regelungen, kann eine Abmahnung erfolgen. Im Wiederholungsfall droht sogar die Kündigung des Mietverhältnisses. Als Vermieter schützt man mit solchen Vorgaben nicht nur das Gebäude, sondern auch das gute Miteinander im Haus.
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