Wer muss Abfall beseitigen?

Wer muss Abfall beseitigen?
© Oleg Kopyov / Vecteezy
Abfälle auf einem Grundstück besitzt rechtlich der Eigentümer des Areals. Er ist dann auch für die Entsorgung des Mülls zuständig. Das stellte das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein in einem Beschluss vom 14.08.2025 fest (Aktenzeichen 6 B 18/25). Im Verfahren ging es um eine gewerbliche Nutzung eines Grundstücks. Die Entscheidung kann aber auch für Wohnraum-Mietverhältnisse interpretiert werden.
Entsorgungsanordnung für Brandabfälle auf dem Grundstück
In dem Beschluss ging es um die Frage, wer für die Entsorgung von Brandabfällen verantwortlich ist. Eine große Menge des Unrats aus einem Brandschaden befand sich auf einem Grundstück (Altreifen, Metallschrott, Altholz, brandbelasteter Mischabfall, Asche usw.). Mitte Juni 2025 ordnete die zuständige Kreisbehörde an, dass der Grundstückseigentümer die Abfälle entsorgen und den verunreinigten Boden zehn Zentimeter tief ausheben muss.
Grundstückseigentümer weigert sich
Der Grundstücksinhaber war mit der Anordnung nicht einverstanden. Er wehrte sich per Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein gegen die Entscheidung der Behörde. Er hielt sich für die Entsorgung nicht verantwortlich, da er den Brand nicht verschuldet habe. Hierfür sei der Pächter des Grundstücks verantwortlich.
Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht. Die Richter stellten in ihrem Beschluss fest, dass der Eigentümer eines Geländes grundsätzlich auch Besitzer der auf dem Grundstück befindlichen Abfälle ist. Deshalb sei dieser auch für die Beseitigung verantwortlich.
Für die Zukunft ist der Pächter verantwortlich
Die Behörde hatte in der Anordnung dem Eigentümer auch untersagt, künftig Abfälle auf dem Grundstück zu lagern. Hier widersprach das Gericht der Behörde. Für zukünftige Fälle hätte sich die Anordnung an den Pächter wenden müssen.
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