Beleidigungen des Vermieters führen zur fristlosen Kündigung

Beleidigungen des Vermieters führen zur fristlosen Kündigung
© Anatolii Cherkas / Vecteezy
Rassistische Beleidigungen des Vermieters durch den Mieter können eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Zu diesem Ergebnis kam das Amtsgericht Hannover in einem Urteil vom 10.09.2025 (Aktenzeichen 465 C 781/25).
Vermieter kündigt wegen Beleidigungen des Mieters
In dem Verfahren ging es um die fristlose Kündigung eines Mieters. Der Vermieter wehrte sich damit gegen Beleidigungen des Mieters. Er sagte vor Gericht aus, dass er den Mieter aufgesucht und auch in der Wohnung angetroffen hatte. Bei diesem Zusammentreffen habe ihn der Mieter beleidigt. Unter anderem – so der Vermieter – wurde er vom Mieter als „Kanacke“ bezeichnete und bedroht „Bald kommt die AfD. Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden!“ Außerdem habe ihn der Mieter als „Scheiß Ausländer!“ beleidigt.
Mieter bestreitet die Beleidigungen
Der Mieter behauptete hingegen, dass es gar keine Zusammenkunft gegeben hat. Zum vom Vermieter genannten Zeitpunkt sei er bei der Tochter und einer Nachbarin gewesen. Gleichzeitig warf der Mieter dem Vermieter vor, er habe ihn unter Druck gesetzt und eingeschüchtert. Da der Mieter die Wohnung nicht räumte, klagte der Vermieter auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.
Gericht bestätigt die Beleidigungen
Das Amtsgericht hat den Mieter nach Anhörung der Parteien und Vernehmung von drei Zeugen zur Räumung und Herausgabe des Wohnhauses verurteilt. Die ausgesprochene Kündigung sei – so die Begründung des Gerichts – wirksam und habe das Mietverhältnis beendet. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, wenn dem kündigenden Vertragspartner die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten sei. Das sei hier der Fall.
Denn der Mieter habe den Vermieter in rassistischer und menschenverachtender Weise beleidigt. Davon war das Gericht nach der Beweisaufnahme überzeugt. So hätten zwei unabhängige Zeugen den Vorfall so wie vom Vermieter geschildert bestätigt. Die Aussage der vom Mieter benannten Zeugin widerspreche aber dem, was der Mieter selbst angegeben habe. Der Mieter sei nun verpflichtet, das Wohnhaus zu räumen und an den Vermieter herauszugeben.
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