8. Dezember 2025 von Hartmut Fischer
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Förderprogramme – Teil II

Förderprogramme – Teil II

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8. Dezember 2025 / Hartmut Fischer

Neben den bereits vorgestellten Förderprogrammen für Immobilien, bei denen keine Eigennutzung vorgeschrieben ist, gibt es auch Förderprogramme, die nur für Investoren gemacht werden, die die Immobilie zunächst selbst nutzen wollen.

Wie lange muss die geförderte Immobilie selbst genutzt werden?

Je nachdem, welche Förderungsprogramme in Anspruch genommen werden, kann die Pflicht des Investors, die Immobilie selbst zu nutzen, unterschiedlich lang sein. In vielen Förderprogrammen wird eine Selbstnutzungsdauer über die gesamte Zeit der Förderung verlangt. In anderen Programmen wird eine Mindestselbstnutzung über einen Zeitraum vorgeschrieben, der von der Förderdauer unabhängig ist. Hierbei wird meist ein Zeitraum von fünf und mehr Jahren zugrunde gelegt.

Einige Förderprogramme ermöglichen auch, dass die Selbstnutzung unterbrochen wird. Der Unterbrechungszeitraum ist begrenzt (größtenteils auf bis zu zwei Jahre) und wird dann an die verpflichtende Selbstnutzungsdauer angehängt.

Die Förderprogramme der KfW

Die Förderprogramme des Bundes werden von der KfW abgewickelt. Den Antrag stellen Sie bei einer Bank oder Sparkasse. Es kann, muss aber nicht die Hausbank sein. Aktuell werden folgende Fördermöglichkeiten geboten.

Bezüglich der Zinsangaben sollten Sie beachten, dass  die angegebenen Kreditzinsen lediglich als Orientierungshilfen dienen können. Sie entsprechen dem Stand von Anfang Dezember 2025. Da die Kreditkonditionen ständig dem Kapitalmarkt angepasst werden, sollten Sie sich immer auf den Informationsseiten der KfW informieren. Diese finden Sie unter der jeweiligen Fördermittel-Nr.

Fördermittel-
Nr.:
Art des Förderprogramms
124 Förderkredit ab 3,54 % effektivem Jahreszins. Maximale Kredithöhe: 100.000 €. Für den Kauf oder Bau von selbst nutzbarem Wohnraum. Mit anderen Förderangeboten der KfW kombinierbar.
Förderung bei einem Neubau:

Kosten Baugrundstück (wenn maximal sechs Monate vor Antragstellung erworben), Baukosten, Baunebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer usw.), Kosten für Außenanlagen

Förderung bei einem Kauf:
Kaufpreis, Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung, Nebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer usw.)
134 Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins. Maximale Kredithöhe: 100.000 €. Für den Kauf von Genossenschaftsanteilen für selbst nutzbaren Wohnraum. Zusätzlicher Tilgungszuschuss 7,5 %.
296 Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins. Maximale Kredithöhe: 100.000 € pro Wohneinheit. Für den Neubau oder Erstkauf von klimafreundlichen Wohngebäuden im Niedrigpreissegment.

Ein Wohn­gebäude er­reicht die Förder­stufe, wenn es      mindestens die Effizien­zhaus-Stufe 55 erreicht und

in seinem Lebens­zyklus so wenig CO2 aus­stößt, dass die An­forderung an die Treib­hausgas­emissionen im Gebäude­lebens­zyklus erfüllt wird und

eine Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen in Ab­hängig­keit von der Wohn­fläche besitzt, und

den Grenz­wert aus­gewählter gebäude­bezogener Kosten im Gebäude­lebens­zyklus unter­schreitet und

keinen Wärme­erzeuger auf Basis fossiler Energie oder Bio­masse aufweist.

Experten für Energie­effizienz bestätigen die Voraussetzungen.

300 Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins. Kredithöhe: 170.000 € bis 270.000 €  für klimafreundlichen Neubau. Für Familien mit Kindern oder Alleinerziehende. Förderung ist einkommensabhängig.

 

 

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