Förderprogramme – Teil II
Förderprogramme – Teil II
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Neben den bereits vorgestellten Förderprogrammen für Immobilien, bei denen keine Eigennutzung vorgeschrieben ist, gibt es auch Förderprogramme, die nur für Investoren gemacht werden, die die Immobilie zunächst selbst nutzen wollen.
Wie lange muss die geförderte Immobilie selbst genutzt werden?
Je nachdem, welche Förderungsprogramme in Anspruch genommen werden, kann die Pflicht des Investors, die Immobilie selbst zu nutzen, unterschiedlich lang sein. In vielen Förderprogrammen wird eine Selbstnutzungsdauer über die gesamte Zeit der Förderung verlangt. In anderen Programmen wird eine Mindestselbstnutzung über einen Zeitraum vorgeschrieben, der von der Förderdauer unabhängig ist. Hierbei wird meist ein Zeitraum von fünf und mehr Jahren zugrunde gelegt.
Einige Förderprogramme ermöglichen auch, dass die Selbstnutzung unterbrochen wird. Der Unterbrechungszeitraum ist begrenzt (größtenteils auf bis zu zwei Jahre) und wird dann an die verpflichtende Selbstnutzungsdauer angehängt.
Die Förderprogramme der KfW
Die Förderprogramme des Bundes werden von der KfW abgewickelt. Den Antrag stellen Sie bei einer Bank oder Sparkasse. Es kann, muss aber nicht die Hausbank sein. Aktuell werden folgende Fördermöglichkeiten geboten.
Bezüglich der Zinsangaben sollten Sie beachten, dass die angegebenen Kreditzinsen lediglich als Orientierungshilfen dienen können. Sie entsprechen dem Stand von Anfang Dezember 2025. Da die Kreditkonditionen ständig dem Kapitalmarkt angepasst werden, sollten Sie sich immer auf den Informationsseiten der KfW informieren. Diese finden Sie unter der jeweiligen Fördermittel-Nr.
| Fördermittel- Nr.: |
Art des Förderprogramms | |
| 124 | Förderkredit ab 3,54 % effektivem Jahreszins. Maximale Kredithöhe: 100.000 €. Für den Kauf oder Bau von selbst nutzbarem Wohnraum. Mit anderen Förderangeboten der KfW kombinierbar. | |
| Förderung bei einem Neubau:
Kosten Baugrundstück (wenn maximal sechs Monate vor Antragstellung erworben), Baukosten, Baunebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer usw.), Kosten für Außenanlagen |
Förderung bei einem Kauf: Kaufpreis, Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung, Nebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer usw.) |
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| 134 | Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins. Maximale Kredithöhe: 100.000 €. Für den Kauf von Genossenschaftsanteilen für selbst nutzbaren Wohnraum. Zusätzlicher Tilgungszuschuss 7,5 %. | |
| 296 | Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins. Maximale Kredithöhe: 100.000 € pro Wohneinheit. Für den Neubau oder Erstkauf von klimafreundlichen Wohngebäuden im Niedrigpreissegment.
Ein Wohngebäude erreicht die Förderstufe, wenn es mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreicht und in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus erfüllt wird und eine Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche besitzt, und den Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Gebäudelebenszyklus unterschreitet und keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweist. Experten für Energieeffizienz bestätigen die Voraussetzungen. |
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| 300 | Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins. Kredithöhe: 170.000 € bis 270.000 € für klimafreundlichen Neubau. Für Familien mit Kindern oder Alleinerziehende. Förderung ist einkommensabhängig. | |