22. Januar 2026 von Hartmut Fischer
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Sicherheit in der Mietwohnung

Sicherheit in der Mietwohnung

© Marina-Makarova / Vecteezy

22. Januar 2026 / Hartmut Fischer

Für 2024 weist die polizeiliche Kriminalstatistik knapp 78.500 Einbrüche (inklusive Versuche) aus. 2025 kommt es zu einem leichten Anstieg. Es ist also nachvollziehbar, dass Mieter immer mehr Wert auf eine sichere Wohnung legen. Doch welche Maßnahmen bringen mehr Sicherheit und wer trägt die Kosten?

Anspruch auf Sicherheit?

Grundsätzlich hat der Mieter gegenüber dem Vermieter kaum Ansprüche auf besondere Sicherheit in der Mietwohnung. Er kann eigentlich nur erwarten, dass Fenster und Türen verschließbar sind. Hierfür ist auch kein Sicherheitsstandard vorgeschrieben. Will der Mieter besondere Schutzeinrichtungen, müssen diese entweder im Mietvertrag zulasten des Vermieters vereinbart werden oder der Mieter muss sie selbst installieren.

Da bei den Maßnahmen zur Sicherheit der Wohnung fast immer bauliche Veränderungen vorgenommen werden, benötigt der Mieter hierzu die Erlaubnis des Vermieters. Dieser kann allerdings die Zustimmung in den meisten Fällen nicht verweigern. Die Gerichte bewerten das des Mieters nach Sicherheit größtenteils höher, als den Schutz der Bausubstanz der Immobilie.

Erlaubnis des Vermieters für Sicherheitsmaßnahmen

Die Erlaubnis zum Einbau von Sicherheitsmaßnahmen sollte schriftlich erfolgen. Eine gute Erlaubnis beantwortet diese Fragen:

  • Wie wird beim Auszug des Mieters verfahren?
  • Wer übernimmt die Kosten?
  • Wer organisiert alles Genehmigungen?
  • WSer stellt die statische Sic herheit her?

Der Vermieter hat grundsätzlich Anspruch, dass der Mieter seine  Sicherheitsmaßnahmen Auszug entfernt . Eine gut gesicherte Wohnung lässt sich aber besser vermieten. Es sollte aber auch geklärt werden, dass der Mieter aus den Sicherheitseinrichtungen keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen kann.

Wer berät bei Fragen der Sicherheit?

Wenn Sicherheitskonzepte geplant werden, kann man sich auch an die örtliche Polizei wenden, die die Bürger gerne in Sicherheitsfragen berät. Häufig stehen auch kriminalpolizeiliche Beratungsstellen zur Verfügung. Die Unterstützung durch die Polizei ist kostenlos.

Insbesondere wenn es um die Kosten geht, sind die Verbraucherzentralen ein wichtiger Ansprechpartner. Klären Sie auch mit Ihrer Versicherung, was im Schadensfall übernommen wird. Werden Maßnahmen zur Sicherheit eventuell auch bezuschusst. Häufig erhält man auch hier manchen guten Tipp.

Fachleute für den Einbau

Wenn es um die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen geht, sollten Sie sich an einen Fachbetrieb für Einbruchschutz wenden. Der Betrieb sollte nach anerkannten Normen arbeiten (DIN 18104 – Nachrüstprodukte für Türen/Fenster oder DIN EN 1627 (RC2/RC3) – Widerstandsklassen gegen Einbruch). Werden Sie skeptisch, wenn man versucht, Sie zu einem Abschluss zu drängen, oder versucht, Ihnen einzureden, dass etwa eine Alarmanlage gesetzlich vorgeschrieben ist.

Finanzielle Förderung der Sicherheit

Für Sicherheitsmaßnahmen gibt es auch Fördermittel von der KfW-Bank. Auf den Internetseiten der Bank finden Sie auch weitere interessante Hinweise. Über diese Seiten gelangen Sie auch zu den einzelnen Fördermöglichkeiten.

 

 

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