Grillen ohne Reue
Grillen ohne Reue
© Artemiy Kraskov / Vecteezy
Jetzt beginnt wieder die Zeit, in der die Grills aus dem Keller oder der Garage geholt und mit so mancher Party gerechnet werden muss. Doch häufig ist das Grillen hinter dem Haus oder auf dem Balkon mit Ärger verbunden. Klare Regeln helfen hier, unnötigen Streit zu vermeiden.
Keine gesetzlichen Vorschriften
Gesetzlich gibt es keine Regelungen, ob und unter welchen Bedingungen Grillen erlaubt ist. Da sich auch die Gerichte uneinig sind, kann man sich auf deren Entscheidungen meist auch nicht verlassen. Selbst in der Frage, wie häufig das Grillen erlaubt ist, sind sich die Gerichte nicht einig:
| Gericht | Urteil vom | Aktenzeichen | Entscheidung |
| AG Halle | 11.12.2012 | 10 C 1126/12 | Max. 5 × pro Jahr mit Ankündigung |
| AG Bonn | 29.04.1997 | 6 C 545/96 | 1 × monatlich von April bis September |
| OLG Oldenburg | 29.07.2002 | 13 U 53/023 | In Gartenanlage max. 4 × pro Jahr |
| LG München I | 12.01.2004 | 16 S 22735/03 | Soweit sozial üblich * |
| LG Essen | 07.02.2002 | 10 S 438/01 | Hausordnung kann Grillen verbieten |
* wenn keine wesentlichen Störungen auftreten
Regelung in Hausordnung oder Mietvertrag
Der Vermieter kann im Mietvertrag oder in der Hausordnung als Teil des Mietvertrages das Grillen grundsätzlich verbieten oder einschränken. So kann er festlegen, dass auf den Balkonen das Grillen nicht erlaubt ist und Partys spätestens um 24:00 Uhr beendet werden müssen.
Welche Grills werden benutzt?
Auch bei der Frage, welcher Grill verwendet werden darf, gibt es keine gesetzliche Vorschrift. Der Vermieter kann aber in der Hausordnung festlegen, dass die Mieter nur raucharme Geräte (Gas- oder Elektro) verwenden dürfen. Dies kann vorgeschrieben werden, um eine unzumutbare Belästigung (§ 906 BGB) von Nachbarn zu vermeiden.
Brandgefahr beim Grillen
Beim Umgang mit Feuer besteht immer die Brandgefahr. Das gilt auch für das Grillen. Die „Griller“ können deshalb angewiesen werden, entsprechende Lösch-Utensilien in der Nähe des Grills zu platzieren.
| Feuerlöscher | ABC-Pulverlöscher oder ABF (für Fettbrände) |
| Wasser | Eimer oder (angeschlossener) Gartenschlauch * |
| Sand/Erde | Bei Fettbrand gutes Mittel. Flammen damit ersticken. |
| Löschdecke | Empfehlenswert – Flammen lassen sich damit gut ersticken |
Wichtig: Wasser nicht bei Fettbrand einsetzen (Explosionsflammen möglich).
Empfehlungen zur Grill-Party
Vermieter sollten ihre Grill-Party ankündigen und Nachbarn informieren. Der Grillplatz kann vom Vermieter auch festgelegt werden. Er sollte möglichst weit von Gebäuden oder brennbarem Material entfernt sein. Man sollte auch darauf achten, dass der Grill auf einer Unterlage steht, mit der Fettspritzer auf dem Boden vermieden werden. Für Löschzwecke sollte immer Löschmaterial vorhanden sein. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass bei einem Fettbrand KEIN WASSER eingesetzt wird.
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