23. April 2026 von Hartmut Fischer
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Grillen ohne Reue

Grillen ohne Reue

© Artemiy Kraskov / Vecteezy

23. April 2026 / Hartmut Fischer

Jetzt beginnt wieder die Zeit, in der die Grills aus dem Keller oder der Garage geholt und mit so mancher Party gerechnet werden muss. Doch häufig ist das Grillen hinter dem Haus oder auf dem Balkon mit Ärger verbunden. Klare Regeln helfen hier, unnötigen Streit zu vermeiden.

Keine gesetzlichen Vorschriften

Gesetzlich gibt es keine Regelungen, ob und unter welchen Bedingungen Grillen erlaubt ist. Da sich auch die Gerichte uneinig sind, kann man sich auf deren Entscheidungen meist auch nicht verlassen. Selbst in der Frage, wie häufig das Grillen erlaubt ist, sind sich die Gerichte nicht einig:

Gericht Urteil vom Aktenzeichen Entscheidung
AG Halle 11.12.2012 10 C 1126/12 Max. 5 × pro Jahr mit Ankündigung
AG Bonn 29.04.1997 6 C 545/96 1 × monatlich von April bis September
OLG Oldenburg 29.07.2002 13 U 53/023 In Gartenanlage max. 4 × pro Jahr
LG München I 12.01.2004 16 S 22735/03 Soweit sozial üblich *
LG Essen 07.02.2002 10 S 438/01 Hausordnung kann Grillen verbieten

* wenn keine wesentlichen Störungen auftreten

Regelung in Hausordnung oder Mietvertrag

Der Vermieter kann im Mietvertrag oder in der Hausordnung als Teil des Mietvertrages das Grillen grundsätzlich verbieten oder einschränken. So kann er festlegen, dass auf den Balkonen das Grillen nicht erlaubt ist und Partys spätestens um 24:00 Uhr beendet werden müssen.

Welche Grills werden benutzt?

Auch bei der Frage, welcher Grill verwendet werden darf, gibt es keine gesetzliche Vorschrift. Der Vermieter kann aber in der Hausordnung festlegen, dass die Mieter nur raucharme Geräte (Gas- oder Elektro) verwenden dürfen. Dies kann vorgeschrieben werden, um eine unzumutbare Belästigung (§ 906 BGB) von Nachbarn zu vermeiden.

Brandgefahr beim Grillen

Beim Umgang mit Feuer besteht immer die Brandgefahr. Das gilt auch für das Grillen. Die „Griller“ können deshalb angewiesen werden, entsprechende Lösch-Utensilien in der Nähe des Grills zu platzieren.

Feuerlöscher ABC-Pulverlöscher oder ABF (für Fettbrände)
Wasser Eimer oder (angeschlossener) Gartenschlauch *
Sand/Erde Bei Fettbrand gutes Mittel. Flammen damit ersticken.
Löschdecke Empfehlenswert – Flammen lassen sich damit gut ersticken

Wichtig: Wasser nicht bei Fettbrand einsetzen (Explosionsflammen möglich).

Empfehlungen zur Grill-Party

Vermieter sollten ihre Grill-Party ankündigen und Nachbarn informieren. Der Grillplatz kann vom Vermieter auch festgelegt werden. Er sollte möglichst weit von Gebäuden oder brennbarem Material entfernt sein. Man sollte auch darauf achten, dass der Grill auf einer Unterlage steht, mit der Fettspritzer auf dem Boden vermieden werden. Für Löschzwecke sollte immer Löschmaterial vorhanden sein. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass bei einem Fettbrand KEIN WASSER eingesetzt wird.


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